Beim neuen Grundsicherungsgeld wird auch bei der Miete genauer hingeschaut. Die Karenzzeit für Wohnkosten bleibt zwar formal bestehen – bekommt aber einen Deckel. Laut einer IAB-Untersuchung überschreiten rund 35 Prozent der untersuchten Bedarfsgemeinschaften die neue Grenze bereits. Was das für dich bedeutet, erklären wir hier.
Was sind die Kosten der Unterkunft (KdU)?
Unter den Kosten der Unterkunft und Heizung versteht das Jobcenter die Bruttokaltmiete (Grundmiete plus umlagefähige Nebenkosten) sowie die Heizkosten. Diese werden zusätzlich zum Regelsatz übernommen – allerdings nur, soweit sie angemessen sind.
Die Karenzzeit: bleibt, aber gedeckelt
Beim Bürgergeld galt: In den ersten zwölf Monaten wurden die tatsächlichen Mietkosten grundsätzlich vollständig übernommen, ohne sofortige Angemessenheitsprüfung. Diese Karenzzeit bleibt formal erhalten – aber seit dem 1. Juli 2026 gilt eine Obergrenze: Unterkunftskosten werden während der Karenzzeit nur noch anerkannt, soweit sie das 1,5-Fache der abstrakt angemessenen Unterkunftskosten nicht überschreiten. Alles darüber bleibt unberücksichtigt und muss aus dem Regelsatz gezahlt werden.
| Bürgergeld (bis 30.06.2026) | Grundsicherungsgeld (ab 01.07.2026) | |
|---|---|---|
| Karenzzeit Wohnen | 12 Monate | 12 Monate (formal) |
| Höhe in der Karenzzeit | tatsächliche Kosten | max. 1,5-fache Angemessenheit |
| Nach der Karenzzeit | angemessene Kosten | angemessene Kosten |
Was gilt als „angemessen“?
Das ist die entscheidende und zugleich schwierigste Frage – denn es gibt keine bundesweit einheitliche Zahl. Die Angemessenheitsgrenzen legen die Kommunen fest, meist auf Basis eines Mietspiegels oder eines schlüssigen Konzepts. Sie hängen ab von:
- Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft (daraus ergibt sich die angemessene Wohnfläche)
- Wohnort – in München gelten völlig andere Werte als in einer ländlichen Region
- Örtlichem Mietniveau
Die für dich geltenden Werte erfährst du bei deinem Jobcenter oder deiner Kommune. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt entstehen dadurch oft erhebliche Eigenanteile.
Ein Beispiel zur Einordnung
Liegt die abstrakt angemessene Bruttokaltmiete für eine Zwei-Personen-Bedarfsgemeinschaft in deiner Stadt bei 700 Euro, werden in der Karenzzeit maximal 1.050 Euro anerkannt (das 1,5-Fache). Zahlst du 1.200 Euro, bleiben 150 Euro an dir hängen – und nach der Karenzzeit sinkt die Grenze auf die eigentliche Angemessenheit von 700 Euro.
Was passiert nach der Karenzzeit?
Sind deine Kosten dann noch unangemessen hoch, fordert das Jobcenter dich in der Regel zur Kostensenkung auf. Möglichkeiten sind: Untervermietung, Verhandlung mit dem Vermieter oder Umzug. Meist bekommst du eine Frist von etwa sechs Monaten. Wichtig: Ein Umzug muss vorab vom Jobcenter zugesichert werden – sonst bleibst du auf Mehrkosten sitzen.
Was du jetzt tun solltest
- Angemessenheitsgrenze erfragen: Wie hoch liegt sie in deiner Kommune für deine Haushaltsgröße?
- Eigene Miete vergleichen: Liegst du darüber, drohen Eigenanteile.
- Nebenkosten prüfen: Fehlerhafte Abrechnungen treiben deine Bruttokaltmiete unnötig hoch. Wie das geht, steht unter Nebenkostenabrechnung prüfen.
- Bescheid kontrollieren: Prüfe, welche Werte das Jobcenter angesetzt hat.
- Vor jedem Umzug: Zusicherung des Jobcenters einholen.
Alle weiteren Reformpunkte findest du im Überblick Grundsicherungsgeld 2026. Wie viel Erspartes du behalten darfst, steht unter Schonvermögen bei der Grundsicherung.
Häufige Fragen (FAQ)
Übernimmt das Jobcenter die komplette Miete?
Nur soweit sie angemessen ist. In der Karenzzeit werden Kosten bis maximal zum 1,5-Fachen der Angemessenheitsgrenze anerkannt, danach gilt die reguläre Grenze.
Wie hoch ist die angemessene Miete?
Das legt jede Kommune selbst fest, abhängig von Haushaltsgröße und örtlichem Mietniveau. Die konkreten Werte erfährst du bei deinem Jobcenter.
Muss ich umziehen, wenn meine Wohnung zu teuer ist?
Nach der Karenzzeit kann das Jobcenter zur Kostensenkung auffordern. Umzug ist eine Option, aber auch Untervermietung oder Verhandlung mit dem Vermieter. Hole vor jedem Umzug die Zusicherung ein.
Was ist die 1,5-fache Angemessenheitsgrenze?
Ein neuer Deckel seit Juli 2026: In der Karenzzeit werden Wohnkosten nur bis zum Anderthalbfachen der abstrakt angemessenen Kosten übernommen.
Stand: Juli 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr.

