Die wohl einschneidendste Änderung beim neuen Grundsicherungsgeld betrifft dein Erspartes: Die einjährige Karenzzeit ist ersatzlos gestrichen. Das Jobcenter prüft dein Vermögen ab dem ersten Bezugstag – und die Freibeträge sind deutlich niedriger als beim Bürgergeld. Was du behalten darfst und worauf du achten musst, erklären wir hier.
Was sich beim Vermögen geändert hat
Beim Bürgergeld galt im ersten Bezugsjahr eine großzügige Karenzzeit: 40.000 Euro für die erste Person plus 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft waren geschützt. Diese Regelung entfällt seit dem 1. Juli 2026 komplett. Stattdessen gelten von Beginn an die regulären, deutlich niedrigeren Vermögensgrenzen nach dem reformierten § 12 SGB II.
Die neuen Freibeträge
Das neue Schonvermögen ist gestaffelt und orientiert sich stärker am Alter – wer älter ist, darf tendenziell mehr behalten. Diskutiert und vorbereitet ist ein Rahmen von etwa 5.000 bis 20.000 Euro je Person. Für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft ist zudem ein Grundbetrag abzusetzen. Da die konkrete Ausgestaltung in der Verwaltungspraxis noch nachjustiert wird, solltest du dir die für dich geltenden Beträge im Bescheid genau ansehen und im Zweifel prüfen lassen.
| Bürgergeld (bis 30.06.2026) | Grundsicherungsgeld (ab 01.07.2026) | |
|---|---|---|
| Karenzzeit | 1 Jahr geschützt | entfällt ersatzlos |
| Freibetrag 1. Person | 40.000 € | gestaffelt, ca. 5.000–20.000 € |
| Je weitere Person | 15.000 € | deutlich reduziert |
| Prüfung ab | nach 12 Monaten | Tag 1 |
Ein Rechenbeispiel
Ein 38-jähriger Antragsteller meldet sich im Juli 2026 arbeitslos und hat 12.500 Euro auf dem Tagesgeldkonto. Nach altem Recht wäre in der Karenzzeit die volle Summe geschützt gewesen. Nach neuem Recht ist – je nach zugrunde gelegtem Freibetrag – nur ein Teil geschützt; den Rest muss er zunächst für den Lebensunterhalt einsetzen, bevor das Jobcenter ergänzend zahlt. Genau deshalb lohnt sich der genaue Blick in den Bescheid.
Die Anlage VM: neues Pflichtformular
Neu ab Juli 2026 ist die Anlage VM – ein standardisiertes Vermögensverzeichnis, das zu jedem Antrag gehört. Du musst darin dein gesamtes verwertbares Vermögen offenlegen und unterschreiben:
- Bankkonten, Tages- und Festgeld
- Immobilien
- Versicherungen (z. B. Lebensversicherungen mit Rückkaufswert)
- Wertpapiere, Fonds, Depots
- Fahrzeuge und sonstige Werte
Die Anlage VM ersetzt die frühere, eher informelle Vermögensabfrage und schafft eine einheitliche Prüfgrundlage. Wichtig: Vollständigkeit ist Pflicht – die Angaben sind Teil deiner Mitwirkungspflicht.
Was nicht als verwertbares Vermögen zählt
Nicht alles muss eingesetzt werden. Als grundsätzlich geschützt gelten typischerweise ein angemessenes Auto, angemessener Hausrat, eine selbst genutzte angemessene Immobilie sowie bestimmte Formen der geförderten Altersvorsorge. Auch nicht verwertbares Vermögen kann geltend gemacht werden – das muss aber sauber dokumentiert werden. Die Details sind einzelfallabhängig; hier lohnt sich eine Beratung.
Was du jetzt tun solltest
- Übersicht schaffen: Liste alle Konten, Versicherungen und Werte auf, bevor du den Antrag stellst.
- Unterlagen sammeln: Kontoauszüge, Policen, Depotauszüge – die Anlage VM verlangt Nachweise.
- Bescheid prüfen: Kontrolliere, welcher Freibetrag angesetzt wurde. Fehler sind möglich.
- Beratung nutzen: Sozialverbände und Mietervereine helfen bei Zweifelsfällen.
Den kompletten Überblick über alle Reformpunkte findest du im Ratgeber Grundsicherungsgeld 2026 – alle neuen Regeln. Wie sich die Wohnkosten-Regeln geändert haben, liest du unter Kosten der Unterkunft beim Jobcenter.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel Vermögen darf man beim Grundsicherungsgeld haben?
Die Freibeträge sind altersabhängig gestaffelt und liegen grob zwischen 5.000 und 20.000 Euro pro Person. Die frühere Karenzzeit mit 40.000 Euro Schutz im ersten Jahr entfällt.
Wird mein Auto angerechnet?
Ein angemessenes Fahrzeug gilt in der Regel als geschützt. Was „angemessen“ bedeutet, hängt vom Einzelfall ab und wird vom Jobcenter geprüft.
Was ist die Anlage VM?
Ein neues Pflichtformular ab Juli 2026, in dem du bei jedem Antrag dein gesamtes verwertbares Vermögen vollständig angeben und unterschreiben musst.
Zählt meine Lebensversicherung als Vermögen?
Grundsätzlich kann der Rückkaufswert angerechnet werden. Bestimmte Formen der geförderten Altersvorsorge sind geschützt – hier lohnt eine individuelle Prüfung.
Stand: Juli 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr – im Einzelfall Beratungsstelle oder Fachanwalt konsultieren.

