Auf jeder Gas- und Heizölrechnung steckt inzwischen ein Posten, den kaum jemand einzeln ausweist: der CO2-Preis. Er ist keine Steuer im klassischen Sinn, sondern der Preis für Emissionszertifikate, die Brennstoffhändler kaufen müssen – und den sie an ihre Kunden weitergeben. 2026 hat sich die Systematik grundlegend geändert.
Vom Festpreis zum Preiskorridor
Grundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG, das zum 1. Januar 2021 in Kraft trat. Damals startete die Abgabe bei 25 Euro je Tonne Kohlendioxid und stieg jährlich nach einem gesetzlich festgelegten Pfad. Seit 2026 gilt erstmals kein starrer Betrag mehr: Der Wert bildet sich über die Versteigerung begrenzt verfügbarer Zertifikate, allerdings innerhalb eines gesetzlichen Korridors von 55 bis 65 Euro je Tonne. Die Bundesregierung hat entschieden, diesen Korridor auch 2027 beizubehalten. Erst 2028 löst der europäische Emissionshandel ETS 2 die nationale Regelung ab; der ursprünglich für 2027 geplante Start wurde auf EU-Ebene verschoben.
Was der CO2-Preis konkret pro Kilowattstunde ausmacht
Die Umrechnung hängt am Emissionsfaktor des Brennstoffs. Bei Heizöl werden rund 2,65 Kilogramm CO2 pro Liter angesetzt. Bei 65 Euro je Tonne ergibt das einen Aufschlag von etwa 17 Cent pro Liter. Auf eine Tankfüllung von 3.000 Litern kommen so rund 517 Euro allein an CO2-Last zusammen. Für Erdgas liegen die Mehrkosten 2026 bei etwa 1,4 Cent je Kilowattstunde. Ein Haushalt mit 15.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch zahlt dadurch gut 200 Euro zusätzlich. Die Verbraucherzentrale NRW rechnet für ein wenig saniertes Einfamilienhaus mit 2.000 Litern Heizöl mit 349 bis 412 Euro pro Jahr, für ein Effizienzhaus im KfW-70-Standard mit 650 Litern dagegen nur mit 113 bis 134 Euro.
Welche Energieträger betroffen sind
Erfasst werden Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle und seit 2024 auch die Abfallverbrennung, außerdem Benzin und Diesel. Fernwärme ist mittelbar betroffen, weil die Erzeugung meist fossil erfolgt. Nicht erfasst sind Strom für Wärmepumpen, Solarthermie und in weiten Teilen Holz und Pellets. Genau darin liegt der politische Zweck: Wer auf Systeme ohne direkte Verbrennung fossiler Brennstoffe umsteigt, entzieht sich der Abgabe dauerhaft. Welche Zuschüsse dabei helfen, erklärt der Beitrag zur Heizungsförderung.
Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern
Seit dem 1. Januar 2023 tragen Mieter die Abgabe nicht mehr allein. Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz verteilt die Last nach einem Zehn-Stufen-Modell, das sich am jährlichen CO2-Ausstoß des Gebäudes je Quadratmeter Wohnfläche orientiert. Je schlechter der energetische Zustand, desto höher der Anteil des Eigentümers: In der obersten Stufe – über 52 Kilogramm CO2 je Quadratmeter – zahlt der Vermieter 95 Prozent. Bei sehr effizienten Gebäuden entfällt sein Anteil vollständig. Bei Nichtwohngebäuden gilt vorerst eine hälftige Teilung. Ein erster Evaluationsbericht des Bundeswirtschaftsministeriums kam im April 2026 zu dem Schluss, dass der Vermieteranteil über alle Mietverhältnisse hinweg deutlich unter der Hälfte liegt.
Ausweispflicht und Kürzungsrecht
Der Vermieter muss in der Heizkostenabrechnung den auf den Mieter entfallenden Anteil, die Gebäudeeinstufung und die Berechnungsgrundlagen ausweisen. Unterbleibt das, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um drei Prozent kürzen. Das ist ein konkreter, durchsetzbarer Anspruch, der in der Praxis häufig übersehen wird. Worauf sonst noch zu achten ist, zeigt der Ratgeber zur Prüfung der Heizkostenabrechnung.
Ausblick bis 2030
Ab 2028 entfällt die Preisbindung, der Wert entsteht dann am Markt. Prognosen gehen weit auseinander: Das Kopernikus-Projekt Ariadne rechnet für 2030 mit rund 120 Euro je Tonne, das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln mit etwa 151 Euro. In beiden Szenarien verdoppeln bis verdreifachen sich die heutigen Zusatzkosten. Das angekündigte Klimageld als Ausgleich wurde bis Sommer 2026 nicht ausgezahlt. Für Eigentümer verschiebt das die Wirtschaftlichkeitsrechnung deutlich – konkrete Sparmaßnahmen sammelt der Überblick zum Heizkosten senken.
Wer die Abgabe am Ende trägt
Formal zahlen nicht die Haushalte, sondern die Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen. Sie erwerben die Zertifikate und kalkulieren die Kosten in ihre Preise ein. Für Verbraucher ist der Posten deshalb selten separat sichtbar, er steckt im Arbeitspreis je Kilowattstunde oder im Literpreis. Die Einnahmen fließen in den Klima- und Transformationsfonds, aus dem unter anderem Gebäudesanierung, erneuerbare Energien und die Senkung von Strompreisbestandteilen finanziert werden. Parallel dämpfen mehrere Entlastungen die Rechnung: die abgesenkte Gasspeicherumlage, strukturelle Änderungen im Strommarkt und der wachsende Anteil erneuerbarer Erzeugung. Netto bleibt für die meisten Haushalte mit Gas- oder Ölheizung dennoch eine steigende Belastung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der CO2-Preis 2026 genau?
Er bewegt sich im gesetzlichen Korridor zwischen 55 und 65 Euro je Tonne Kohlendioxid und wird über Zertifikatsversteigerungen ermittelt.
Zahlen Wärmepumpen-Haushalte die Abgabe?
Nein, nicht direkt. Strom fällt unter den europäischen Emissionshandel, nicht unter das BEHG.
Steht die Abgabe auf der Rechnung?
Bei Heizöl und Gas ist sie im Arbeitspreis enthalten. In der Heizkostenabrechnung von Mietwohnungen muss sie dagegen gesondert ausgewiesen werden.

