Sobald die ersten Nächte im Herbst unter fünf Grad rutschen, stellt sich für Millionen Autofahrer dieselbe Frage: Ab wann gilt eigentlich die Winterreifenpflicht? Anders als in vielen Nachbarländern arbeitet Deutschland nicht mit festen Kalenderdaten, sondern mit einer wetterabhängigen Regelung. Wer das Prinzip einmal verstanden hat, vermeidet Bußgelder, Punkte und im schlimmsten Fall Ärger mit der eigenen Versicherung.
Was die Winterreifenpflicht in Deutschland genau bedeutet
Rechtliche Grundlage ist Paragraf 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung. Danach dürfen Fahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte nur mit wintertauglicher Bereifung bewegt werden. Entscheidend ist also die Witterung, nicht der Monat. Theoretisch kann die Pflicht an einem kalten Apriltag greifen und an einem milden Dezembertag nicht bestehen. Die im Volksmund verbreitete Faustregel „von Oktober bis Ostern“ ist deshalb keine Vorschrift, sondern lediglich eine praktische Planungshilfe. Sie hat sich trotzdem bewährt, weil kaum jemand morgens vor der Abfahrt zuverlässig einschätzen kann, ob auf der Strecke Reifglätte auftritt.
Alpine-Symbol statt M+S: die entscheidende Änderung
Lange genügte der Schriftzug „M+S“ auf der Reifenflanke. Damit ist seit dem 1. Oktober 2024 endgültig Schluss: Die Übergangsfrist für ältere M+S-Reifen ist abgelaufen, anerkannt werden nur noch Pneus mit dem Alpine-Symbol, also dem kleinen Bergpiktogramm mit Schneeflocke (auch 3PMSF genannt). Dieses Zeichen dürfen Hersteller nur vergeben, wenn der Reifen genormte Schneehaftungstests nach UN-ECE-Regelung 117 bestanden hat. Reifen ohne dieses Symbol gelten im Winter rechtlich wie Sommerreifen – unabhängig davon, wie profiliert sie aussehen. Wer noch alte Bestände im Keller lagert, sollte die Flanke deshalb vor der Montage prüfen. Mehr dazu im Beitrag über das Alpine-Symbol und seine Bedeutung.
Diese Bußgelder drohen bei Verstößen
Der Bußgeldkatalog ist überschaubar, aber unangenehm. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Reifen erwischt wird, zahlt 60 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg. Kommt eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu, steigt die Summe auf 80 Euro, bei einer Gefährdung auf 100 Euro und bei einem Unfall auf 120 Euro. Zusätzlich kann der Halter belangt werden, wenn er die Fahrt zugelassen hat: Für ihn werden 75 Euro und ebenfalls ein Punkt fällig. Der Punkt trifft dabei auch Fahrer, die den Wagen nur ausgeliehen haben.
Profiltiefe, Reifenalter und Geschwindigkeitsindex
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Diese Grenze gilt jedoch für alle Reifen und sagt über Wintertauglichkeit wenig aus. Der ADAC empfiehlt für Winterreifen mindestens vier Millimeter, weil Grip auf Schnee und die Verdrängung von Wasser darunter spürbar nachlassen. Ein zweiter Punkt ist das Alter: Die Gummimischung härtet über die Jahre aus, nach etwa sechs bis acht Jahren sinkt die Leistung merklich. Das Produktionsdatum lässt sich an der vierstelligen DOT-Nummer ablesen, bei der die ersten beiden Ziffern die Kalenderwoche und die letzten beiden das Jahr angeben. Wer Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex montiert, braucht einen entsprechenden Hinweis im Sichtfeld des Fahrers.
Was im Ausland gilt
Wer über die Grenze fährt, sollte sich nicht auf deutsche Regeln verlassen. Österreich schreibt zwischen 1. November und 15. April eine winterliche Ausrüstung vor, sobald die Verhältnisse es erfordern, und verlangt dort vier Millimeter Mindestprofil. Italien arbeitet mit regionalen Anordnungen und Schildern, in Teilen Skandinaviens sind die Vorgaben noch strenger. Für Urlaubsfahrten in die Alpen gehören Schneeketten in vielen Regionen ohnehin ins Gepäck – und sie sollten mindestens einmal im Trockenen ausprobiert worden sein, bevor es am Berg ernst wird.
Versicherung: das unterschätzte Risiko
Das eigentliche finanzielle Risiko liegt selten beim Bußgeld. Kommt es mit Sommerreifen bei Schnee zu einem Unfall, kann die Vollkaskoversicherung die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen. Auch bei der Haftung gegenüber Dritten kann ein Mitverschulden angerechnet werden. Wer ohnehin über seinen Vertrag nachdenkt, findet in unserem Ratgeber zur Kfz-Versicherung und den Wechselfristen die passenden Termine. Praktische Hinweise zum Umrüsten selbst liefert der Beitrag zum Reifenwechsel im Herbst.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Winterreifenpflicht konkret?
Sie greift ohne feste Frist, sobald Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte herrschen. Ein festes Startdatum gibt es in Deutschland nicht.
Sind Ganzjahresreifen erlaubt?
Ja, sofern sie das Alpine-Symbol tragen. Ohne dieses Zeichen werden sie behandelt wie Sommerreifen. Details finden sich im Beitrag zu Ganzjahresreifen.
Gilt die Regel auch für Anhänger?
Für Anhänger besteht keine eigene Pflicht, wintertaugliche Reifen sind dort aber dringend zu empfehlen. Bei Nutzfahrzeugen der Klassen N2 und N3 sowie bei Bussen muss zusätzlich die Lenkachse entsprechend bereift sein.

