Gleich zwei Lebensmittel sind aktuell von einem Rückruf betroffen: das Kichererbsenmehl der Marke SCHANI sowie der gemahlene Kreuzkümmel von GÜLCAN. In beiden Produkten wurden Rückstände von Pestiziden nachgewiesen, die in der Europäischen Union nicht zugelassen sind. Verbraucher sollten ihre Vorräte umgehend überprüfen.
Rückruf: SCHANI Kichererbsenmehl mit verbotenem Pestizid belastet
Die Global Foods Trading GmbH hat den Rückruf des Produkts SCHANI Gram Flour (Kichererbsenmehl) in den Packungsgrößen 1 kg und 2 kg angeordnet. Betroffen ist ausschließlich die Charge mit der Batchnummer LOT Nr. KIE028 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 04/2027.
Der Grund für den Rückruf: In dem Produkt wurde das Pestizid Chlorpyrifos nachgewiesen — ein Insektizid, das in der EU seit 2020 vollständig verboten ist. Chlorpyrifos gilt als neurotoxisch und steht im Verdacht, das Nervensystem dauerhaft zu schädigen. Besonders gefährdet sind Kinder und Schwangere, da der Wirkstoff die Gehirnentwicklung beeinträchtigen kann. Vom Verzehr wird dringend abgeraten.
Verbraucher, die das betroffene Produkt gekauft haben, können es ohne Kassenbon in der jeweiligen Verkaufsstelle zurückgeben. Bei Fragen steht der Kundenservice montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr unter der kostenlosen Rufnummer 0800 – 950 950 9 oder per E-Mail an info@gft.group zur Verfügung.
Rückruf: GÜLCAN Kreuzkümmel mit Pestizidrückständen
Ebenfalls am 30. April 2026 wurde ein Rückruf des gemahlenen Kreuzkümmels GÜLCAN Kreuzkümmel gemahlen / Kimyon Toz bekanntgegeben. Auch in diesem Gewürz wurden Pestizidrückstände festgestellt, deren Gehalt die in der EU geltenden Höchstwerte überschreitet. Aktuelle Informationen zu betroffenen Chargen und Rückgabemöglichkeiten sind über das offizielle Portal lebensmittelwarnung.de abrufbar.
Wie gefährlich sind Pestizide im Essen?
Im Gegensatz zu physischen Fremdkörpern wie Glassplittern verursachen Pestizidrückstände keine unmittelbaren Verletzungen — die gesundheitlichen Schäden entstehen schleichend. Bei regelmäßigem Verzehr belasteter Produkte können Pestizide jedoch erhebliche Langzeitschäden verursachen: Organschäden, eine Schwächung des Immunsystems sowie ein erhöhtes Krebsrisiko gelten als mögliche Folgen. Chlorpyrifos steht darüber hinaus im Verdacht, die Entwicklung des Gehirns bei Kindern nachhaltig zu beeinträchtigen — weshalb die EU-Kommission den Wirkstoff bereits 2020 EU-weit verboten hat.
Was tun, wenn das betroffene Produkt zu Hause ist?
Wer eines der zurückgerufenen Produkte im Haushalt hat, sollte folgende Schritte unternehmen: Zunächst Produktname, Mindesthaltbarkeitsdatum und Chargennummer auf der Verpackung prüfen. Stimmen die Angaben mit dem offiziellen Rückruf überein, darf das Produkt auf keinen Fall mehr verwendet oder verzehrt werden. Das Produkt kann ohne Kassenbon an die Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Eine Erstattung des Kaufpreises ist in der Regel möglich. Alle aktuellen Rückrufe sind zentral unter lebensmittelwarnung.de einsehbar.
Weitere aktuelle Rückrufe im Überblick
Die Rückrufe von Mehl und Gewürzen wegen Pestiziden stehen nicht allein. Zeitgleich laufen in Deutschland weitere Rückrufaktionen: Das Gewürzset TIMBER TASTE® Chili Set wird wegen möglicher Glassplitter zurückgerufen, das Moringa Pulver von Purasana wegen Salmonellen, und die INSULA Mandeln gemahlen wegen nachgewiesener Aflatoxine. Verbraucher sind gut beraten, aktuelle Warnmeldungen regelmäßig zu verfolgen — etwa über lebensmittelwarnung.de oder den WhatsApp-Kanal des Rückruf-Portals produktwarnung.eu.

