Ab dem 1. Juli 2026 steigt das Krankengeld in Deutschland um 4,53 % — doch viele Betroffene werden davon nichts merken, wenn ihre Krankenkasse den individuellen Anpassungstermin versäumt. Wir erklären, wie der Mechanismus funktioniert, wer Anspruch auf die Erhöhung hat und wie Sie die Richtigkeit Ihrer Auszahlung selbst überprüfen können.
- So funktioniert die dynamische Krankengeldanpassung
- Anpassungsfaktoren im Dreijahresvergleich
- Wer erhält die Erhöhung — und wer nicht?
- Rechenbeispiel: Was 4,53 % konkret bedeuten
- So prüfen Sie, ob die Anpassung korrekt erfolgt ist
- Was tun, wenn die Krankenkasse die Anpassung versäumt hat?
- Häufig gestellte Fragen
So funktioniert die dynamische Krankengeldanpassung
Das Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer nach sechs Wochen ununterbrochener Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber weiterhin arbeitsunfähig ist.
Da schwere Erkrankungen monatelang andauern können, verpflichtet § 70 Abs. 1 SGB IX die Krankenkassen, das Krankengeld automatisch zwölf Monate nach Ablauf des Bemessungszeitraums anzupassen. Die Berechnungsgrundlage — also das Arbeitsentgelt, auf dem die ursprüngliche Zahlung basierte — wird mit dem jeweils gültigen Anpassungsfaktor multipliziert.
Der Faktor wird jährlich vom Statistischen Bundesamt berechnet und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bis spätestens 30. Juni im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er bildet die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Vergleich zum Vorjahr ab.
⚠️ Wichtig: Es handelt sich nicht um einen einheitlichen Stichtag wie etwa bei der jährlichen Rentenanpassung. Jeder Betroffene hat seinen individuellen Anpassungstermin — genau zwölf Monate nach Ende seines persönlichen Bemessungszeitraums.
Anpassungsfaktoren im Dreijahresvergleich
| Zeitraum | Anpassungsfaktor | Erhöhung |
|---|---|---|
| Juli 2024 – Juni 2025 | 1,0611 | +6,11 % |
| Juli 2025 – Juni 2026 | 1,0533 | +5,33 % |
| Juli 2026 – Juni 2027 | 1,0453 | +4,53 % |
Der Rückgang des Faktors im dritten Jahr in Folge ist auf das verlangsamte Lohnwachstum in Deutschland nach den überdurchschnittlichen Zuwächsen der Nachpandemiejahre zurückzuführen. Die Anpassung bleibt positiv — wer jedoch jetzt erstmals eine Anpassung erhält, bekommt eine geringere Erhöhung als diejenigen, die 2024 oder 2025 angepasst wurden.
Wer erhält die Erhöhung — und wer nicht?
- ✅ Anspruchsberechtigt: Arbeitnehmer im Langzeitkrankengeldbezug, deren Leistung auf Basis eines regelmäßigen Arbeitsentgelts berechnet wird
- ✅ Anspruchsberechtigt: Empfänger von Verletztengeld, Übergangsgeld und Versorgungskrankengeld (§ 70 SGB IX)
- ❌ Kein Anspruch: Personen, die unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit ALG I oder Unterhaltsgeld bezogen haben — die entsprechende Dynamisierungsregelung wurde 2003 ersatzlos gestrichen
- ❌ Kein Anspruch: Grundsicherungsempfänger — sie haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Krankengeld nach SGB V
Höchstbetrag des Krankengeldes 2026
Das Krankengeld darf 70 % des maximalen Regelentgelts pro Tag nicht übersteigen. Bei der Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 €/Jahr (193,75 €/Tag) beträgt der maximale Tagessatz 135,63 €. Wer bereits die Höchstgrenze erreicht hat, wird von der Anpassung kaum profitieren.
Rechenbeispiel: Was 4,53 % konkret bedeuten
Klaus D., ein 47-jähriger Schlosser aus Gelsenkirchen, erkrankte im August 2025 schwer. Sein Bemessungszeitraum war Juli 2025. Zwölf Monate später, im August 2026, ist die Krankenkasse zur Anpassung verpflichtet.
| Kennzahl | Vor der Anpassung | Nach der Anpassung (+4,53 %) |
|---|---|---|
| Tagesatz | 70,00 € | 73,17 € |
| Mehrertrag pro Tag | — | +3,17 € |
| Mehrertrag pro Monat | — | ca. 80–100 € |
Für jemanden, der monatelang mit rund 70 % seines Gehalts auskommen muss, sind 80–100 € im Monat ein spürbarer Unterschied.
So prüfen Sie, ob die Anpassung korrekt erfolgt ist
Laut Gesetz ist die Krankenkasse zur automatischen Anpassung verpflichtet — ohne Antrag des Versicherten. In der Praxis gehen individuelle Fristen im System jedoch schnell unter, und Fehler können unbemerkt bleiben.
Für eine Eigenprüfung benötigen Sie zwei Angaben:
- Bemessungszeitraum — der Kalendermonat, auf dessen Basis das Krankengeld berechnet wurde. Er ist im Bewilligungsbescheid der Krankenkasse angegeben.
- Anpassungsdatum — genau 12 Monate nach dem letzten Tag des Bemessungsmonats.
Prüfen Sie anschließend den nächsten Zahlungseingang auf Ihrem Konto: Hat der Betrag um ca. 4,53 % zugenommen — oder je nach Zeitpunkt um 5,33 % bzw. 6,11 %?
Wann fällt der Anpassungstermin?
| Bemessungszeitraum | Anpassungsdatum | Geltender Faktor |
|---|---|---|
| September 2025 | Oktober 2026 | 1,0453 (+4,53 %) |
| Oktober 2025 | November 2026 | 1,0453 (+4,53 %) |
| Januar 2026 | Februar 2027 | Wird noch festgesetzt |
Was tun, wenn die Krankenkasse die Anpassung versäumt hat?
- Ermitteln Sie Ihren Bemessungszeitraum anhand des Bewilligungsbescheids
- Berechnen Sie das Anpassungsdatum (+12 Monate ab Ende des Bemessungsmonats)
- Prüfen Sie den Zahlungseingang nach diesem Datum
- Fehlt die Erhöhung — richten Sie eine schriftliche Anfrage an Ihre Krankenkasse
- Berufen Sie sich dabei auf § 70 Abs. 1 SGB IX, nennen Sie Ihren Bemessungszeitraum und das erwartete Anpassungsdatum
✅ Ein Anwalt ist in der ersten Stufe nicht erforderlich. Erfahrungsgemäß werden die meisten Fehler von der Krankenkasse innerhalb weniger Wochen nach Eingang des Schreibens korrigiert.
Reagiert die Krankenkasse nicht, legen Sie förmlich Widerspruch ein.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich einen Antrag stellen, um die Erhöhung zu erhalten?
Nein. Gemäß § 70 SGB IX ist die Krankenkasse zur automatischen Anpassung verpflichtet. Es empfiehlt sich jedoch, die Auszahlung selbst zu kontrollieren.
Was ist der „Bemessungszeitraum“?
Der Kalendermonat, auf dessen Grundlage Ihr Krankengeld berechnet wurde. Er ist im Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse angegeben.
Kann das Krankengeld bei negativer Lohnentwicklung sinken?
Nein. Eine gesetzliche Schutzklausel verhindert eine Absenkung: Liegt der Faktor unter 1,0000, bleiben die Zahlungen unverändert.
Haben Arbeitslose im Krankengeldbezug Anspruch auf die Erhöhung?
Nein. Wer unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit ALG I bezogen hat, hat keinen Anspruch auf Dynamisierung — diese Regelung wurde bereits 2003 abgeschafft.
Wann wird der Anpassungsfaktor offiziell veröffentlicht?
Die offizielle Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt bis spätestens 30. Juni 2026. Der Wert des Faktors (1,0453) ist bereits bekannt.
Die Krankengelderhöhung um 4,53 % ab Juli 2026 ist ein gesetzlicher Anspruch jedes anspruchsberechtigten Leistungsempfängers. Das Problem: Durch die individuellen Anpassungstermine übersehen Krankenkassen die Frist regelmäßig. Warten Sie nicht auf eine Mitteilung — ermitteln Sie Ihr persönliches Anpassungsdatum, prüfen Sie den Zahlungseingang und schreiben Sie bei Bedarf an Ihre Krankenkasse mit Verweis auf § 70 Abs. 1 SGB IX. Das reicht in der Regel aus.
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