Kaum ein Gesetz hat in den letzten Jahren so viel Verunsicherung ausgelöst wie das Heizungsgesetz – jetzt wird es abgelöst. Am 10. Juli 2026 hat die Bundesregierung das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. Was das für deine Heizung bedeutet und welche Pflichten wegfallen, klärt dieser Überblick. (Kein Rechtsrat – für Entscheidungen zählt der finale Gesetzestext.)
Vom GEG zum GModG: der Kurswechsel
Das umgangssprachliche „Heizungsgesetz“ – offiziell das seit 2024 geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) – wird durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Der Beschluss fiel am 10. Juli 2026; das Gesetz tritt nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat voraussichtlich Ende Juli/Anfang August 2026 in Kraft. Der Leitgedanke der Reform: mehr Technologieoffenheit statt starrer Vorgaben. Wichtig zur Einordnung: Bis zum tatsächlichen Inkrafttreten gilt weiterhin das bestehende GEG.
Was wegfällt
Die beiden umstrittensten Regelungen des alten Gesetzes werden gestrichen:
- Die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht entfällt: Bislang mussten neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden (§§ 71, 72 GEG). Diese pauschale Vorgabe wird aufgehoben.
- Die 30-Jahre-Austauschpflicht entfällt: Die Pflicht, alte Öl- und Gasheizungen nach 30 Jahren auszutauschen, wird gestrichen.
Damit fällt der Druck weg, den viele Hausbesitzer als Hauptärgernis empfanden.
Was bleibt
Trotz des Kurswechsels bleibt der langfristige Rahmen bestehen:
- Bestandsschutz: Funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen. Es gibt keinen Zwangsaustausch, und auch defekte Öl- und Gasheizungen dürfen weiter repariert werden.
- Öl und Gas bis Ende 2044: Der Betrieb von Öl- und Gasheizungen bleibt bis zum 31. Dezember 2044 erlaubt. Ab 2045 sollen Gebäude ausschließlich mit erneuerbaren Energien beheizt werden – das Ziel der Klimaneutralität im Gebäudebestand bleibt.
- Die Förderung bleibt: Zuschüsse für klimafreundliche Heizungen gibt es weiterhin – allerdings zu neuen Konditionen (dazu unten).
Die neue Technologieoffenheit
Statt einer festen Erneuerbaren-Quote setzt das GModG darauf, verschiedene Wege zur Klimaneutralität zuzulassen. Neben Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse (etwa Pellets) und Hybridheizungen sollen auch Gas- und Ölheizungen unter bestimmten Bedingungen möglich bleiben – etwa mit ansteigenden Quoten für grüne Brennstoffe (Grüngas, Grünöl). Welche Lösung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt stark vom Gebäude ab. Hier lohnt sich eine unabhängige Energieberatung.
Wichtig für Mieter
Auch Mieter sind betroffen. Wird eine Heizung nach den Vorgaben modernisiert und staatlich gefördert, darf der Vermieter einen Teil der Kosten auf die Miete umlegen – allerdings mit einer besonderen Kappungsgrenze. Was genau erlaubt ist, steht im Ratgeber Modernisierungsumlage bei der Heizung.
Die Förderung ändert sich zum 21. Juli 2026
Parallel zur Gesetzesreform wurden die Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst – wirksam bereits ab dem 21. Juli 2026. Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent, die Boni-Stapelung (Einkommensbonus, Geschwindigkeitsbonus) bleibt grundsätzlich erhalten, wird aber schrittweise abgesenkt und stärker sozial ausgerichtet. Reine Öl- und Gasheizungen bleiben von der Förderung ausgeschlossen. Alle Details zur Wärmepumpe stehen unter Wärmepumpe-Förderung 2026.
Was du jetzt tun solltest
- Keine Panik, kein Aktionismus: Eine funktionierende Heizung muss nicht raus.
- Bei anstehendem Tausch: Fördermöglichkeiten prüfen und den Antrag vor der Auftragsvergabe stellen – sonst droht der Förderverlust.
- Beraten lassen: Eine Energieberatung liefert eine neutrale Entscheidungsgrundlage und ist oft selbst förderfähig.
- Gesetzesstand im Blick behalten: Da die Reform gerade erst greift, lohnt vor großen Investitionen ein Blick auf den aktuellen Stand.
Wer ohnehin die Heizkosten senken will, sollte parallel den Tarif prüfen: Gasanbieter wechseln und Stromanbieter wechseln 2026. Und die Heizung selbst gehört vor dem Winter entlüftet und vorbereitet.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt das Heizungsgesetz 2026 noch?
Es wird durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt, das am 10. Juli 2026 beschlossen wurde und voraussichtlich Ende Juli/Anfang August in Kraft tritt. Bis dahin gilt weiterhin das bisherige GEG.
Muss ich meine alte Öl- oder Gasheizung austauschen?
Nein. Die 30-Jahre-Austauschpflicht entfällt, funktionierende Heizungen genießen Bestandsschutz und dürfen repariert werden. Der Betrieb ist bis Ende 2044 erlaubt.
Fällt die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht weg?
Ja. Die pauschale Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie laufen müssen, wird gestrichen. Stattdessen gilt Technologieoffenheit.
Gibt es weiterhin Förderung für den Heizungstausch?
Ja, für klimafreundliche Heizungen. Die Konditionen wurden aber zum 21. Juli 2026 angepasst und werden schrittweise abgesenkt. Reine Öl- und Gasheizungen bleiben ausgeschlossen.
Stand: Juli 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der finale Gesetzestext – der Gesetzgebungsprozess war zum Redaktionszeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen.

