Um die Zukunft des kostenlosen Hautkrebs-Screenings ist in den vergangenen Monaten viel diskutiert worden. Während einige Berichte den Eindruck erweckten, die Bundesregierung wolle die Vorsorgeuntersuchung komplett abschaffen, sieht die tatsächliche Lage deutlich nuancierter aus. Hier ein Überblick, was aktuell gilt und welche Änderungen mittelfristig geplant sind.
Was aktuell gilt
Gesetzlich Versicherte haben ab einem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine kostenlose Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Dabei betrachtet die Ärztin oder der Arzt den gesamten Körper mit bloßem Auge und sucht gezielt nach den wichtigsten Hautkrebsarten: Basalzellkarzinom und Plattenepithelkarzinom, gemeinsam als weißer Hautkrebs bezeichnet, sowie Melanome, besser bekannt als schwarzer Hautkrebs. Die Untersuchung darf nicht zusätzlich privat in Rechnung gestellt werden. Privat Versicherte sollten die Kostenübernahme direkt bei ihrer Krankenversicherung erfragen. Trotz des kostenlosen Angebots nehmen schätzungsweise nur rund ein Viertel der Berechtigten das Screening tatsächlich in Anspruch.
Warum der Nutzen seit Jahren umstritten ist
Wissenschaftlich ist die Wirksamkeit des flächendeckenden Screenings seit Längerem Gegenstand von Debatten. Besonders in den USA gilt der Nutzen solcher anlassloser Untersuchungen als nicht ausreichend belegt, da Studien keinen klaren Zusammenhang mit einer höheren Überlebensrate zeigen konnten. Gleichzeitig ist auffällig, dass die Zahl der diagnostizierten und behandelten Hautkrebsfälle seit Einführung des Screenings deutlich gestiegen ist: Die Behandlungen von schwarzem Hautkrebs nahmen zwischen 2005 und 2023 um etwa 20 Prozent zu, die Behandlungen von weißem Hautkrebs haben sich im selben Zeitraum sogar verdoppelt. Kritikerinnen und Kritiker werten das auch als Hinweis auf mögliche Überdiagnosen.
Was sich künftig ändern könnte
Deutsche Dermatologenverbände fordern bereits seit einiger Zeit eine Reform: Menschen ohne erhöhtes Risiko sollen seltener untersucht werden, während Risikopatientinnen und -patienten gezielter und häufiger in den Blick genommen werden sollen. Im Gespräch ist außerdem, künftig stärker auf die Dermatoskopie zu setzen — eine vergrößerte Betrachtung der Hautareale mit einem speziellen Gerät — statt nur auf die bloße Augenuntersuchung.
Ein noch weiterreichender Vorschlag orientiert sich am Vorbild des Mammographie-Screenings: Hausärztin, Hausarzt oder Hautärztin könnten Menschen mit erhöhtem Hautkrebsrisiko künftig gezielt zu Vorsorgeuntersuchungen einladen. Das würde vor allem jene Gruppen erfassen, die bislang oft gar nicht am Screening teilnehmen, etwa ältere Menschen oder Personen mit Outdoor-Berufen in Landwirtschaft, Bauwesen oder Sport — Gruppen, die durch Sonneneinstrahlung und zunehmend auch durch den Klimawandel mit mehr Sonnenstunden und höherer UV-Intensität besonders gefährdet sind.
Was die Bundesregierung tatsächlich plant
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat das bestehende Screening zur Überprüfung freigegeben — eine vollständige Abschaffung ist damit aber ausdrücklich nicht gemeint. Das Bundeskabinett hat einem entsprechenden Gesetzentwurf bereits zugestimmt: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll das aktuelle Screening-Modell überprüfen und bis Ende 2027 einen Änderungsbeschluss vorlegen. Eine mögliche Anpassung des Screenings würde demnach frühestens ab 2028 wirksam werden.
Bis dahin gilt: Für gesetzlich Versicherte ändert sich vorerst nichts. Das bekannte Hautkrebs-Screening bleibt in seiner bisherigen Form bestehen und kann weiterhin alle zwei Jahre kostenlos in Anspruch genommen werden.
Wie die Deutsche Krebsgesellschaft die Pläne bewertet
Die Deutsche Krebsgesellschaft beurteilt die Idee eines risikobasierten Screenings grundsätzlich positiv. Gleichzeitig warnt die Fachgesellschaft davor, dass die öffentliche Diskussion um die Überprüfung den falschen Eindruck erwecken könnte, Hautkrebsvorsorge sei insgesamt weniger wichtig geworden — unabhängig davon, wie die Prüfung am Ende ausfällt.
Fazit
Wer aktuell zur Hautkrebs-Vorsorge berechtigt ist, kann das Angebot weiterhin wie gewohnt nutzen. Mittelfristig zeichnet sich aber ein Wandel ab: weg von einer pauschalen Untersuchung aller ab 35 Jahren, hin zu einem Modell, das stärker zwischen Menschen mit und ohne erhöhtes Risiko unterscheidet. Bis konkrete Änderungen in Kraft treten, dürfte es jedoch noch bis mindestens 2028 dauern.
Tapinoma magnum bekämpfen: Heißwasserdampf und Gelköder — erste Erfolge in Karlsruhe und Esslingen

