Die Tabaksteuer in Deutschland betrifft längst nicht mehr nur klassische Zigaretten. Besteuert werden unter anderem auch Feinschnitt, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak, erhitzter Tabak sowie bestimmte Flüssigkeiten für E-Zigaretten. Seit dem 1. Januar 2026 gelten höhere Steuersätze, die auf dem bisherigen Tabaksteuermodernisierungsgesetz beruhen. Gleichzeitig plant die Bundesregierung bereits die nächste Reform mit weiteren Erhöhungen von 2027 bis 2030. Wichtig ist jedoch: Diese künftigen Erhöhungen sind im Oktober 2026 noch nicht geltendes Recht, sondern Teil eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens. (gesetze-im-internet.de)
Wie hoch ist die Tabaksteuer aktuell?
Für Zigaretten gilt seit dem 1. Januar 2026 ein Steuertarif von 12,28 Cent je Stück plus 19,84 Prozent des Kleinverkaufspreises. Zusätzlich gibt es eine gesetzliche Mindeststeuer. Nach der derzeit geltenden Fassung des Tabaksteuergesetzes ist dieser Tarif ausdrücklich für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 14. Februar 2027 festgelegt. Damit ist er nicht nur eine „Steuer für das Kalenderjahr 2026“, sondern der aktuell geltende Tarif bis zu diesem gesetzlich genannten Datum, sofern er nicht vorher durch eine neue Regelung ersetzt wird.
Beim Feinschnitt beträgt die Steuer seit dem 1. Januar 2026 61,58 Euro je Kilogramm plus 17,40 Prozent des Kleinverkaufspreises. Auch hier greift eine Mindestbesteuerung. Für Pfeifentabak gilt grundsätzlich ein Tarif von 15,66 Euro je Kilogramm plus 13,13 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens jedoch 26 Euro pro Kilogramm. Die genaue Steuerlast hängt deshalb je nach Produktgruppe nicht nur von der Menge, sondern teilweise auch vom Kleinverkaufspreis ab.
| Produkt | Aktuell geltende Steuer |
|---|---|
| Zigaretten | 12,28 Cent/Stück + 19,84 % des Kleinverkaufspreises |
| Feinschnitt | 61,58 €/kg + 17,40 % des Kleinverkaufspreises |
| Pfeifentabak | 15,66 €/kg + 13,13 % des Kleinverkaufspreises |
| Wasserpfeifentabak | Pfeifentabaksteuer + Zusatzsteuer |
| Substitute für Tabakwaren | 0,32 €/ml |
| Erhitzter Tabak | Pfeifentabaksteuer + gesetzliche Zusatzsteuer |
Wie werden E-Zigaretten und Liquids besteuert?
Seit 2022 unterliegen in Deutschland auch sogenannte Substitute für Tabakwaren der Tabaksteuer. Dazu zählen bestimmte Flüssigkeiten, die für den Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes bestimmt sind. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der geltende Steuersatz 0,32 Euro je Milliliter. Bei einer steuerpflichtigen Flüssigkeit mit 10 Millilitern entspricht dies allein einer Tabaksteuer von 3,20 Euro.
Für die steuerliche Einordnung ist nicht ausschließlich entscheidend, ob Nikotin enthalten ist. Entscheidend ist auch, ob die Flüssigkeit unter die gesetzliche Definition eines Substituts für Tabakwaren fällt. Produkte, die ausschließlich medizinischen Zwecken dienen und entsprechend eingeordnet sind, werden davon anders behandelt. Verbraucher sollten deshalb nicht pauschal davon ausgehen, dass nur nikotinhaltige Liquids steuerpflichtig sind. Die steuerliche Einordnung richtet sich nach dem Tabaksteuergesetz.
Was gilt für Wasserpfeifentabak und erhitzten Tabak?
Wasserpfeifentabak unterliegt dem normalen Tarif für Pfeifentabak sowie einer zusätzlichen Steuer. Der Gesetzgeber behandelt Shisha-Tabak damit steuerlich strenger als gewöhnlichen Pfeifentabak. Die Zusatzsteuer wurde in den vergangenen Jahren schrittweise angehoben und beträgt seit 2026 23 Euro je Kilogramm. Dadurch ergibt sich eine deutlich höhere Gesamtbelastung als beim Grundtarif für Pfeifentabak.
Für erhitzten Tabak gilt ebenfalls ein besonderes Modell. Er wird zunächst nach dem Tarif für Pfeifentabak besteuert und zusätzlich mit einer Steuer belastet, die sich an der Zigarettenbesteuerung orientiert. Nach dem geltenden Gesetz wird die Zusatzsteuer auf Grundlage eines bestimmten Anteils des Zigarettensteuerbetrags berechnet. Damit versucht der Gesetzgeber, die steuerliche Belastung von Tabakerhitzern stärker an jene klassischer Zigaretten anzunähern. Auch diese Produktgruppe soll nach den derzeitigen Regierungsplänen ab 2027 stärker belastet werden.
Welche Änderungen sind ab 2027 geplant?
Die Bundesregierung hat am 6. Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tabaksteuergesetzes beschlossen. Dieser sieht vier weitere Erhöhungsstufen vor, jeweils zum 1. Januar 2027, 2028, 2029 und 2030. Betroffen wären sämtliche wesentlichen Produktgruppen, darunter Zigaretten, Feinschnitt, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak, erhitzter Tabak, Zigarren und Zigarillos sowie Substitute für Tabakwaren.
Allerdings handelt es sich dabei noch nicht um endgültig geltende Steuersätze. Das Bundesfinanzministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass das parlamentarische Verfahren noch aussteht und der 1. Januar 2027 lediglich als vorgesehenes Inkrafttreten genannt wird. Deshalb müssen Angaben zu 2027 bis 2030 derzeit als geplante Belastungen und nicht als bereits beschlossene Rechtslage bezeichnet werden.
Nach dem derzeitigen Regierungsentwurf werden für durchschnittliche Preislagen unter anderem folgende Steuerbelastungen angenommen:
- Zigaretten: 22,21 Cent je Stück ab 2027, danach 24,21 Cent 2028, 26,39 Cent 2029 und 28,77 Cent 2030;
- erhitzter Tabak: 18,15 Cent je Stück ab 2027;
- Feinschnitt: durchschnittlich 118,90 Euro je Kilogramm ab 2027;
- Pfeifentabak: durchschnittlich 84,71 Euro je Kilogramm ab 2027;
- Wasserpfeifentabak: durchschnittlich 107,71 Euro je Kilogramm ab 2027;
- Substitute für Tabakwaren: 0,33 Euro je Milliliter ab 2027, danach jährlich jeweils ein Cent mehr bis 0,36 Euro im Jahr 2030.
Diese Zahlen sind besonders wichtig korrekt zu interpretieren. Bei Zigaretten, Feinschnitt, Pfeifentabak und mehreren anderen Produktgruppen handelt es sich in den FAQ des Bundesfinanzministeriums um die durchschnittliche Steuerbelastung bei unterstellten Kleinverkaufspreisen. Sie sind daher nicht in jedem Fall identisch mit einem einzelnen festen gesetzlichen Tarif.
Werden Zigaretten ab 2027 teurer?
Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass Hersteller und Importeure einen wesentlichen Teil der zusätzlichen Steuerbelastung an Verbraucher weitergeben könnten. Der Staat legt den Verkaufspreis einer Zigarettenpackung allerdings nicht direkt fest. Hersteller können ihre Preise selbst bestimmen. Deshalb handelt es sich bei den genannten künftigen Packungspreisen lediglich um Berechnungen des Bundesfinanzministeriums.
Nach dem Regierungsmodell kostet eine Packung mit 20 Zigaretten derzeit im gewichteten Durchschnitt etwa 8,05 Euro. Bei vollständiger Weitergabe der geplanten Steuererhöhungen könnte der Durchschnittspreis auf ungefähr 8,77 Euro im Jahr 2027, 9,56 Euro 2028, 10,42 Euro 2029 und etwa 11,36 Euro ab 2030 steigen. Gleichzeitig würde allein der durchschnittliche Tabaksteueranteil einer 20er-Packung von aktuell etwa 4,05 Euro auf rund 4,44 Euro im Jahr 2027 steigen.
Warum soll die Tabaksteuer erhöht werden?
Die Bundesregierung begründet die geplante Reform unter anderem mit der Konsolidierung des Bundeshaushalts. Die Anpassung der Tabaksteuer gehört zu den Maßnahmen, mit denen der finanzielle Handlungsbedarf des Bundes reduziert werden soll. Gleichzeitig spielen gesundheitspolitische Überlegungen eine Rolle, weil höhere Preise den Konsum von Tabakprodukten beeinflussen können. Das BMF nennt daher sowohl fiskalische als auch gesundheitspolitische Aspekte im Zusammenhang mit der Reform.
Das Thema bleibt allerdings umstritten. Vertreter der Tabakwirtschaft warnen vor möglichen Auswirkungen auf Fachhandel, Hersteller und illegalen Handel. Gesundheitspolitische Organisationen sehen höhere Tabaksteuern dagegen als wirksames Instrument zur Senkung des Konsums. Der Finanzausschuss des Bundestages befasste sich am 5. Oktober 2026 in einer öffentlichen Anhörung mit dem Tabaksteueränderungsgesetz. Damit ist klar: Das Gesetzgebungsverfahren läuft im Oktober 2026 weiterhin und die endgültige Fassung kann sich noch ändern.
Was Verbraucher 2026 beachten sollten
Für Verbraucher gilt derzeit weiterhin die aktuelle Rechtslage des Jahres 2026. Entscheidend sind also die bereits geltenden Tarife, nicht die in politischen Entwürfen diskutierten Belastungen ab 2027. Besonders bei Berichten über mögliche Zigarettenpreise von mehr als elf Euro sollte auf das jeweilige Jahr geachtet werden. Solche Werte beziehen sich auf Prognosen für 2030 und nicht auf aktuelle Ladenpreise im Jahr 2026. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass das Thema Tabaksteuer bis Ende des Jahres politisch relevant bleibt, da das neue Gesetz vor dem geplanten Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss.

