Mit Wohn-Riester können sich Menschen in Deutschland beim Kauf oder Bau einer eigenen Immobilie staatlich unterstützen lassen. Die sogenannte Eigenheimrente verbindet die private Altersvorsorge mit der Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum. Im Jahr 2026 erhalten Förderberechtigte weiterhin staatliche Zulagen von bis zu 175 Euro jährlich sowie zusätzliche Kinderzulagen. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit die Förderung nicht verloren geht. Ab 2027 gelten neue Förderregeln, die insbesondere Familien und Menschen mit niedrigeren Sparbeiträgen zusätzliche Möglichkeiten eröffnen.
- Was ist Wohn-Riester und wie funktioniert die Eigenheimrente?
- Wie hoch ist die Wohn-Riester-Förderung 2026?
- Wer hat Anspruch auf Wohn-Riester?
- Wofür darf man Wohn-Riester verwenden?
- Was ändert sich bei Wohn-Riester ab 2027?
- Welche Steuern fallen bei Wohn-Riester später an?
- Wann lohnt sich Wohn-Riester beim Hauskauf?
Was ist Wohn-Riester und wie funktioniert die Eigenheimrente?
Wohn-Riester ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, bei der das angesparte Kapital für Wohneigentum eingesetzt werden kann. Anders als bei einer klassischen Riester-Rente steht nicht die spätere monatliche Rentenzahlung im Mittelpunkt, sondern das mietfreie Wohnen im Alter. Förderberechtigte können Riester-Guthaben beispielsweise für den Kauf eines Hauses, den Bau einer Wohnung oder die Tilgung eines Immobilienkredits verwenden. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich auch energetische Sanierungen und altersgerechte Umbauten finanzieren. Die genauen Bedingungen erläutert die Deutsche Rentenversicherung.
Wie hoch ist die Wohn-Riester-Förderung 2026?
Die staatliche Unterstützung setzt sich aus einer Grundzulage, möglichen Kinderzulagen und gegebenenfalls zusätzlichen Steuervorteilen zusammen. Die volle Förderung erhält grundsätzlich, wer den erforderlichen Mindesteigenbeitrag einzahlt. Dieser beträgt normalerweise vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, höchstens jedoch 2.100 Euro einschließlich der Zulagen. Der jährliche Mindesteigenbeitrag liegt bei 60 Euro. Wie viel Geld tatsächlich gefördert wird, hängt deshalb vom Einkommen und der familiären Situation ab.
| Förderung | Betrag im Jahr 2026 |
|---|---|
| Grundzulage | Bis zu 175 Euro jährlich |
| Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder | 185 Euro jährlich |
| Kinderzulage für ab 2008 geborene Kinder | 300 Euro jährlich |
| Berufseinsteigerbonus | Einmalig 200 Euro bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag |
| Förderfähiger Höchstbetrag einschließlich Zulagen | 2.100 Euro jährlich |
| Mindesteigenbeitrag | 60 Euro jährlich |
Wer hat Anspruch auf Wohn-Riester?
Die Eigenheimrente richtet sich vor allem an Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören viele Arbeitnehmer, Auszubildende und bestimmte Selbstständige. Auch Beamte und Personen in Elternzeit können unter den gesetzlichen Voraussetzungen förderberechtigt sein. Ehepartner ohne unmittelbaren Förderanspruch können unter bestimmten Bedingungen mittelbar profitieren. Entscheidend ist außerdem, dass die geförderte Immobilie grundsätzlich selbst bewohnt wird und sich innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums befindet.
Wofür darf man Wohn-Riester verwenden?
Wohn-Riester ist nicht auf den erstmaligen Hauskauf beschränkt. Auch Eigentümer, die bereits eine Immobilie besitzen, können unter bestimmten Voraussetzungen angespartes Kapital einsetzen. Wichtig ist, dass die Ausgaben einer gesetzlich begünstigten wohnungswirtschaftlichen Verwendung dienen. Eine dauerhaft vermietete Ferienwohnung erfüllt die Voraussetzungen normalerweise nicht. Bei Umbauten und Sanierungen müssen zusätzlich besondere Anforderungen eingehalten werden.
Folgende Verwendungszwecke kommen infrage:
- Kauf einer selbst genutzten Eigentumswohnung.
- Bau eines eigenen Wohnhauses.
- Vollständige oder teilweise Tilgung eines Immobilienkredits.
- Erwerb bestimmter Genossenschaftsanteile.
- Altersgerechter beziehungsweise barrierearmer Umbau.
- Energetische Sanierung nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Was ändert sich bei Wohn-Riester ab 2027?
Die Reform der privaten Altersvorsorge verändert ab dem 1. Januar 2027 die Berechnung der staatlichen Zulagen. Bei neuen Förderverträgen hängt die Grundzulage künftig stärker von den tatsächlich eingezahlten Beiträgen ab. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Cent Förderung je Euro, für die weiteren 1.440 Euro jeweils 25 Cent. Damit sind bis zu 540 Euro Grundzulage und zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind möglich. Bereits bestehende Riester-Verträge genießen grundsätzlich Bestandsschutz, sodass ihre Inhaber die bisherige Förderung weiter nutzen können.
Auch für Wohn-Riester bleibt die staatliche Unterstützung beim Erwerb selbst genutzten Wohneigentums erhalten. Allerdings muss ein neuer Altersvorsorgevertrag die entsprechende Entnahmemöglichkeit ausdrücklich vorsehen. Die Eigenheimförderung gehört künftig nicht mehr automatisch zum verpflichtenden Leistungsumfang jedes Produkts. Außerdem sollen die Regeln für Kapitalentnahmen vereinfacht werden. Einzelheiten zu den Änderungen veröffentlicht das Bundesfinanzministerium.
Welche Steuern fallen bei Wohn-Riester später an?
Ein wichtiger Unterschied zur gewöhnlichen Immobilienfinanzierung ist die nachgelagerte Besteuerung. Die geförderten Beträge werden auf einem sogenannten Wohnförderkonto erfasst. Nach den bisherigen Regeln erhöht sich der dort verbuchte Betrag bis zum Beginn der Rentenphase jährlich um zwei Prozent. Anschließend erfolgt die Besteuerung entweder verteilt über mehrere Jahre oder unter bestimmten Voraussetzungen einmalig mit einem Abschlag. Die Altersvorsorgereform sieht für spätere Fälle Änderungen bei der Besteuerung des Wohnförderkontos vor, weshalb der Zeitpunkt der Kapitalentnahme besonders wichtig ist.
Wann lohnt sich Wohn-Riester beim Hauskauf?
Wohn-Riester kann besonders für Familien interessant sein, die langfristig in ihrer eigenen Immobilie leben möchten. Durch Grund- und Kinderzulagen lässt sich die Finanzierung staatlich unterstützen. Allerdings können Vertragsgebühren, Darlehenszinsen und die spätere Steuerbelastung den finanziellen Vorteil reduzieren. Auch ein Verkauf, eine Vermietung oder ein dauerhafter Auszug kann steuerliche Folgen auslösen. Deshalb sollten Interessierte vor Vertragsabschluss die Gesamtkosten, die Förderhöhe und alternative Finanzierungsmöglichkeiten sorgfältig miteinander vergleichen.
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