Wenn die Temperaturen im Herbst sinken, fragen sich viele Mieter und Eigentümer: Wann beginnt in Deutschland die Heizsaison? Eine bundesweit gesetzlich festgelegte Heizperiode gibt es nicht. Trotzdem hat sich in der Praxis ein klarer Zeitraum etabliert. Üblicherweise wird in Deutschland vom 1. Oktober bis zum 30. April von der Heizperiode gesprochen.
- Gibt es eine gesetzlich festgelegte Heizsaison in Deutschland?
- Wann beginnt die Heizsaison 2026/2027?
- Wie warm muss eine Mietwohnung sein?
- Muss der Vermieter schon im September heizen?
- Muss der Vermieter die Heizung ständig laufen lassen?
- Müssen Mieter ihre Wohnung heizen?
- Was tun, wenn die Heizung nicht funktioniert?
- Wann sollte man die Heizung zu Hause einschalten?
- Warum gilt der Zeitraum Oktober bis April?
- Was gilt für Mieter im Winter 2026/2027?
- Das Wichtigste zur Heizsaison in Deutschland
Für die Saison 2026/2027 bedeutet das: Der 1. Oktober 2026 gilt als üblicher Beginn der Heizsaison. Allerdings ist dieses Datum nicht starr. Wird es schon im September ungewöhnlich kalt oder bleibt es im Mai kalt, kann eine Heizpflicht auch außerhalb dieses Zeitraums bestehen. Entscheidend ist, ob die Wohnung ausreichend beheizbar bleibt.
Gibt es eine gesetzlich festgelegte Heizsaison in Deutschland?
Nein. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht nicht, dass jede Heizungsanlage zwingend am 1. Oktober eingeschaltet und am 30. April ausgeschaltet werden muss. Der Zeitraum von Oktober bis April ist vielmehr ein üblicher Orientierungsrahmen, der sich in Mietverträgen und in der Rechtsprechung etabliert hat.
Der Deutsche Mieterbund und mietrechtliche Fachquellen nennen regelmäßig den Zeitraum 1. Oktober bis 30. April als klassische Heizperiode. Das bedeutet aber nicht, dass außerhalb dieser Monate grundsätzlich nicht geheizt werden muss.
Maßgeblich ist am Ende nicht nur das Datum, sondern die tatsächliche Temperatur in der Wohnung.
Wann beginnt die Heizsaison 2026/2027?
Für die Heizperiode 2026/2027 gilt in der Praxis folgende Orientierung:
| Zeitraum | Übliche Regelung |
|---|---|
| Beginn der Heizperiode | 1. Oktober 2026 |
| Ende der Heizperiode | 30. April 2027 |
| Tagsüber | etwa 20 bis 22 °C müssen erreichbar sein |
| Nachts | etwa 18 °C können ausreichend sein |
Die Angaben zu den Temperaturen sind keine einheitlichen gesetzlichen Grenzwerte, sondern ergeben sich aus mietrechtlicher Praxis und Gerichtsentscheidungen. Je nach Raum, Uhrzeit und Einzelfall können die Werte leicht abweichen.
Wie warm muss eine Mietwohnung sein?
Während der Heizperiode muss der Vermieter die Heizungsanlage so betreiben, dass eine angemessene Raumtemperatur erreicht werden kann. Als übliche Orientierung gelten tagsüber etwa 20 bis 22 Grad Celsius.
Der Deutsche Mieterbund nennt für die Zeit von ungefähr 6:00 bis 24:00 Uhr Temperaturen von 20 bis 22 Grad als üblichen Maßstab. Während der Nacht kann eine Absenkung zulässig sein. Rund 18 Grad Celsius werden dabei häufig als ausreichend angesehen.
Je nach Rechtsprechung können folgende Werte als grobe Orientierung dienen:
- Wohnräume: etwa 20 bis 22 °C;
- Badezimmer: häufig etwa 21 °C;
- nachts: ungefähr 18 °C.
Wichtig ist: Diese Werte sind Orientierungswerte aus der Rechtsprechung und mietrechtlichen Praxis, keine pauschalen gesetzlichen Mindesttemperaturen, die überall identisch gelten.
Muss der Vermieter schon im September heizen?
Ja, das kann erforderlich sein. Die übliche Heizperiode von Oktober bis April bedeutet nicht, dass der Vermieter vor dem 1. Oktober jede Heizleistung verweigern darf.
Wenn die Außentemperaturen deutlich sinken und die Wohnung ohne Heizung nicht mehr angemessen warm wird, kann die Zentralheizung auch im September eingeschaltet werden müssen. Dasselbe gilt bei einem Kälteeinbruch im Mai.
Dabei kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Maßgeblich sind unter anderem die Außentemperatur, die Bauweise des Gebäudes und die tatsächliche Temperatur in der Wohnung.
Muss der Vermieter die Heizung ständig laufen lassen?
Nein. Der Vermieter muss nicht dafür sorgen, dass die Heizkörper rund um die Uhr warm sind. Entscheidend ist vielmehr, dass die Wohnung auf eine angemessene Temperatur beheizt werden kann.
Eine sogenannte Nachtabsenkung ist grundsätzlich zulässig. Deshalb kann die Heizleistung nachts reduziert werden. Die Wohnung darf jedoch nicht so stark auskühlen, dass die vertragsgemäße Nutzung eingeschränkt wird.
Müssen Mieter ihre Wohnung heizen?
Mieter sind nicht verpflichtet, ihre Wohnung dauerhaft auf 20 oder 22 Grad zu halten. Sie dürfen grundsätzlich auch niedrigere Temperaturen wählen.
Allerdings haben sie eine Sorgfaltspflicht gegenüber der Wohnung. Wer Räume zu stark auskühlen lässt, muss darauf achten, dass dadurch keine Schäden entstehen. Besonders problematisch können Feuchtigkeit, Schimmel oder Frostschäden sein.
Deshalb ist es sinnvoll, auch bei niedrigerer Raumtemperatur regelmäßig zu lüften und darauf zu achten, dass Außenwände nicht dauerhaft auskühlen.
Was tun, wenn die Heizung nicht funktioniert?
Wenn die Wohnung während der Heizperiode nicht ausreichend warm wird, kann ein Mangel der Mietwohnung vorliegen.
Mieter sollten in diesem Fall zunächst die Temperaturen dokumentieren. Sinnvoll ist es, mehrmals täglich zu messen und Datum sowie Uhrzeit zu notieren. Danach sollte der Vermieter oder die Hausverwaltung schnellstmöglich informiert werden.
Reagiert der Vermieter nicht und bleibt die Wohnung deutlich zu kalt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Mietminderung möglich sein.
Wichtig ist dabei, dass die Höhe einer möglichen Mietminderung nicht pauschal feststeht. Der Deutsche Mieterbund nennt Fälle, in denen bei Raumtemperaturen von nur etwa 16 bis 18 Grad Minderungen von 20 bis 30 Prozent in Betracht kamen. Solche Werte sind jedoch immer vom konkreten Einzelfall abhängig.
Wer eine Mietminderung erwägt, sollte deshalb nicht einfach einen beliebigen Betrag kürzen, sondern sich vorher rechtlich beraten lassen.
Wann sollte man die Heizung zu Hause einschalten?
Auch Eigentümer mit eigener Heizungsanlage müssen sich nicht strikt am 1. Oktober orientieren. Entscheidend ist, wie warm die Räume tatsächlich sind.
In gut gedämmten Neubauten bleibt die Wärme oft länger erhalten. In älteren Gebäuden kann es dagegen schon im September notwendig sein, die Heizung einzuschalten.
Als praktische Orientierung gilt: Räume sollten nicht dauerhaft so stark auskühlen, dass sich Feuchtigkeit an Wänden und Fenstern niederschlägt. Besonders gefährdet sind Schlafzimmer, wenig beheizte Zimmer und Bereiche an Außenwänden.
Warum gilt der Zeitraum Oktober bis April?
Der Zeitraum von Oktober bis April hat sich etabliert, weil in diesen Monaten in Deutschland typischerweise der größte Heizbedarf besteht. Deshalb findet man diese Zeitspanne häufig in Mietverträgen und mietrechtlichen Erläuterungen.
Das Wetter hält sich jedoch nicht an den Kalender. Ein warmer Oktober kann fast ohne Heizung auskommen, während ein kalter September bereits einen deutlichen Heizbedarf auslösen kann.
Deshalb ist die sogenannte Heizsaison vor allem ein praktischer und mietrechtlicher Orientierungszeitraum, keine starre gesetzliche Vorgabe.
Was gilt für Mieter im Winter 2026/2027?
Für Mieter gilt auch in der Heizperiode 2026/2027: Die Heizungsanlage muss so funktionieren, dass eine angemessene Raumtemperatur erreicht werden kann. Als Orientierung gelten tagsüber etwa 20 bis 22 Grad und nachts ungefähr 18 Grad.
Die klassische Heizperiode läuft üblicherweise vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. April 2027. Außerhalb dieser Monate kann ebenfalls eine Heizpflicht bestehen, wenn es die Temperaturen erforderlich machen.
Wer Probleme mit einer zu kalten Wohnung hat, sollte die Raumtemperatur dokumentieren, den Vermieter schriftlich informieren und bei längerem Ausfall gegebenenfalls einen Mieterverein oder einen Fachanwalt einschalten.
Das Wichtigste zur Heizsaison in Deutschland
Die Heizsaison in Deutschland beginnt üblicherweise am 1. Oktober und endet am 30. April. Diese Daten sind jedoch keine starre gesetzliche Vorgabe. Entscheidend ist immer, ob die Wohnung ausreichend beheizbar bleibt.
Während der Heizperiode müssen normalerweise Temperaturen von etwa 20 bis 22 Grad am Tag erreichbar sein. Nachts kann eine Absenkung auf ungefähr 18 Grad zulässig sein. Bei außergewöhnlich kaltem Wetter kann auch außerhalb der üblichen Heizperiode eine Heizpflicht bestehen.
Damit gilt: Nicht allein der Kalender entscheidet, sondern die tatsächlichen Wohn- und Temperaturverhältnisse.

