Viele glauben, ab Oktober müsse man zwingend Winterreifen aufziehen – das stimmt so nicht. In Deutschland gilt keine kalendarische, sondern eine situative Winterreifenpflicht. Wer sie missachtet, zahlt bis zu 120 Euro und kassiert einen Punkt. Und seit Kurzem reicht die alte M+S-Kennzeichnung nicht mehr aus. Hier alle Regeln für die Saison 2026/27.
Situative Pflicht statt festes Datum
Rechtsgrundlage ist § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Er schreibt vor: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Fahrzeuge mit wintertauglichen Reifen ausgerüstet sein – unabhängig vom Kalendermonat. Das bedeutet konkret: Auch ein überraschender Wintereinbruch im Oktober oder ein Nachtfrost im April fällt darunter. Umgekehrt bist du an einem trockenen Dezembertag mit Sommerreifen formal nicht im Unrecht – nur ist das Risiko, in eine Wetterlage zu geraten, hoch.
Die bekannte „O-bis-O-Regel“ (von Oktober bis Ostern) ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine praktische Faustregel. Sie ist trotzdem sinnvoll, weil sie dich zuverlässig auf der sicheren Seite hält.
Nur noch das Alpine-Symbol zählt
Das ist die wichtigste Änderung der letzten Jahre. Als wintertauglich gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol – dem dreigipfeligen Berg mit Schneeflocke, kurz 3PMSF (Three Peak Mountain Snow Flake). Die frühere reine M+S-Kennzeichnung („Matsch und Schnee“) genügt seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr; die Übergangsfrist für ältere M+S-Reifen ist abgelaufen.
Praktisch heißt das: Wer noch alte Winter- oder Ganzjahresreifen ohne Schneeflockensymbol im Keller hat, darf sie bei winterlichen Verhältnissen nicht mehr fahren. Sie gelten rechtlich wie Sommerreifen – mit allen Bußgeld- und Haftungsfolgen. Wirf also vor der Saison einen Blick auf die Reifenflanke.
Die Bußgelder im Überblick
| Situation | Bußgeld | Punkt |
|---|---|---|
| Fahren ohne Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen | 60 € | 1 Punkt |
| … mit Behinderung anderer | 80 € | 1 Punkt |
| … mit Gefährdung anderer | 100 € | 1 Punkt |
| … mit Unfall | 120 € | 1 Punkt |
| Halter, der die Fahrt zulässt | 75 € | 1 Punkt |
Wichtig: Bußgeld und Punkt fallen einmal pro Verstoß an, nicht pro Reifen. Und: Winterreifen müssen auf allen vier Radpositionen montiert sein – zwei vorne reichen nicht.
Der teurere Teil: Versicherung und Teilschuld
Das Bußgeld ist oft nicht das größte Problem. Kommt es mit falscher Bereifung zu einem Unfall, kann dir eine Teilschuld angelastet werden – auch wenn du den Unfall nicht verursacht hast. Kaskoversicherungen dürfen ihre Leistungen in solchen Fällen kürzen. Bei einem Blechschaden im vierstelligen Bereich wird aus 60 Euro Bußgeld schnell ein deutlich teureres Erlebnis. Bei Leasingfahrzeugen ist wintertaugliche Bereifung zudem oft vertraglich vorgeschrieben.
Profiltiefe: gesetzlich 1,6 mm, sinnvoll 4 mm
Gesetzlich vorgeschrieben ist – wie bei Sommerreifen – eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Der ADAC empfiehlt für Winterreifen allerdings mindestens 4 Millimeter, weil die Haftung auf Schnee und Nässe darunter deutlich nachlässt. Achte außerdem aufs Alter: Nach etwa sechs Jahren wird die Gummimischung hart und verliert bei Minusgraden spürbar an Grip, selbst wenn noch Profil da ist.
Was sonst noch gilt
- Spikes sind in Deutschland grundsätzlich verboten (anders als in einigen Nachbarländern).
- Ausgenommen von der Regelung sind einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
- Miet- und Leasingwagen sind nicht ausgenommen – auch hier gilt die Pflicht.
- Im Ausland gelten teils strengere Regeln: In Österreich etwa gilt vom 1. November bis 15. April eine situative Pflicht, in Frankreich in bestimmten Bergregionen eine feste Pflicht. Vor Auslandsfahrten informieren.
Wann du wechseln solltest
Plane den Wechsel rechtzeitig im Herbst, bevor die Werkstätten überlaufen sind. Wer bis zum ersten Schneefall wartet, steht in der Warteschlange. Was der Wechsel kostet und ob du ihn selbst machen kannst, steht unter Reifenwechsel: Kosten und Termin. Und ob Ganzjahresreifen für dich eine Alternative sind, klärt der Ratgeber Ganzjahresreifen im Vergleich.
Weitere Pflichttermine rund ums Auto findest du unter TÜV und Hauptuntersuchung 2026, und was das Auto steuerlich kostet, steht unter Kfz-Steuer 2026.
Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann gilt die Winterreifenpflicht 2026?
Es gibt kein festes Datum. Die Pflicht gilt situativ bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte – unabhängig vom Monat. Die O-bis-O-Regel ist nur eine Faustregel.
Reichen M+S-Reifen noch aus?
Nein. Seit dem 1. Oktober 2024 gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (3PMSF) als wintertauglich. Reine M+S-Reifen zählen rechtlich wie Sommerreifen.
Was kostet Fahren ohne Winterreifen?
60 Euro und ein Punkt, bei Behinderung 80 Euro, bei Gefährdung 100 Euro und bei einem Unfall 120 Euro. Der Halter kann zusätzlich mit 75 Euro belangt werden.
Wie viel Profil brauchen Winterreifen?
Gesetzlich 1,6 Millimeter, empfohlen werden aber mindestens 4 Millimeter. Nach etwa sechs Jahren sollten Reifen unabhängig vom Profil ersetzt werden.
Stand: Juli 2026. Angaben nach StVO und Bußgeldkatalog, ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

