Ab dem 1. Juli 2026 wird in Deutschland eine seit Jahren bekannte Praxis deutlich härter sanktioniert: Wer nach einem Verkehrsverstoß gegenüber den Behörden eine andere Person als verantwortlichen Fahrer benennt, riskiert künftig ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. Grundlage dafür ist eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, mit der der Gesetzgeber gezielt gegen den sogenannten Punktehandel vorgeht.
Was ist Punktehandel?
Hinter dem Begriff steckt ein Geschäftsmodell, das in den vergangenen Jahren vor allem online beworben wurde. Nach einem Tempoverstoß oder einer Fahrt bei Rotlicht erhält der Fahrzeughalter zunächst einen Anhörungsbogen von der Behörde. Über spezialisierte Vermittler ließ sich bislang eine dritte Person finden, die gegenüber der Behörde angab, selbst am Steuer gesessen zu haben. Diese sogenannten Strohmänner erhielten dafür eine Bezahlung, während der tatsächliche Fahrer einen Eintrag im Fahreignungsregister oder ein drohendes Fahrverbot vermeiden konnte.
Der neue § 4c Straßenverkehrsgesetz
Mit der Gesetzesänderung wird erstmals ausdrücklich festgelegt, dass Behörden nicht über die Identität des tatsächlichen Verkehrssünders getäuscht werden dürfen. Die Regelung richtet sich nicht nur an den eigentlichen Fahrer, sondern gleich an mehrere Beteiligte des Geschäftsmodells:
- den tatsächlichen Fahrer, der den Verstoß begangen hat,
- die Person, die den Verstoß fälschlich auf sich nimmt,
- sowie Anbieter und Plattformen, die solche Vermittlungen organisieren oder bewerben.
Für Verstöße gegen die neue Vorschrift drohen Geldbußen von bis zu 30.000 Euro.
Warum der Gesetzgeber eingreift
Das Fahreignungsregister in Flensburg soll wiederholte und schwere Verkehrsverstöße erfassen. Erreicht ein Fahrer acht Punkte, verliert er die Fahrerlaubnis. Wurden Verstöße in der Vergangenheit auf andere Personen übertragen, blieb der eigentlich verantwortliche Fahrer im Register unsichtbar — die Funktion des Punktesystems als Instrument zur Identifizierung wiederholter Verkehrssünder wurde damit faktisch unterlaufen. Die Neuregelung soll genau das künftig verhindern.
Den Anstoß für die Gesetzesänderung gab eine Empfehlung des Verkehrsgerichtstags aus dem Jahr 2024, der sich bereits damals mit dem Phänomen Punktehandel befasst hatte.
Was das für Autofahrer bedeutet
Wer ab dem 1. Juli 2026 versucht, einen Verkehrsverstoß durch eine falsche Fahrerangabe zu vertuschen, riskiert nicht mehr nur den ursprünglichen Bußgeldbescheid, sondern zusätzlich ein eigenständiges Verfahren nach § 4c StVG — mit einer Geldbuße, die die ursprüngliche Strafe um ein Vielfaches übersteigen kann. Auch wer sich als Strohmann zur Verfügung stellt oder solche Geschäfte vermittelt, macht sich künftig strafbar.

