Ab sofort können Anträge auf Verlängerung des Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen auch online eingereicht werden, was den Prozess für alle, die eine Verlängerung ihres Dokuments benötigen, erheblich vereinfacht. Dies betrifft Aufenthaltstitel, die aus einem der folgenden Paragraphen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt wurden: § 22, § 23, § 23a, § 25, § 25a und § 25b. Auch wenn Sie ein Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose besitzen, können Sie einen Antrag auf dessen Verlängerung über das Online-Formular stellen.
So stellen Sie den Antrag
Um den Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen zu stellen, verwenden Sie bitte ausschließlich das Online-Antragsformular, das auf dem offiziellen Serviceportal von Berlin verfügbar ist. Anfragen zur Terminvereinbarung über das Kontaktformular oder andere Kommunikationswege (z. B. Briefe oder E-Mails) ersetzen den Online-Antrag nicht und werden aus organisatorischen Gründen nur nachrangig bearbeitet.
Wichtige Informationen für Familien
Wenn Sie in Berlin mit Ihrem Ehepartner/Ihrer Ehepartnerin und Ihren Kindern wohnen und auch diese eine Verlängerung des Aufenthaltstitels benötigen, muss für jedes Familienmitglied ein separater Antrag gestellt werden. Beachten Sie, dass pro Person nur ein Antrag gleichzeitig gestellt werden kann.
Wie funktioniert der Online-Antragsprozess?
Nachdem Sie Ihre Daten im Online-Antragsformular eingetragen und abgesendet haben, erhalten Sie ein PDF-Dokument, das Ihren Antrag bestätigt. Dieses Dokument dient als Nachweis dafür, dass Ihr Aufenthaltstitel auch nach Ablauf der ursprünglichen Gültigkeit in Deutschland weiterhin gültig bleibt – außer in Fällen, in denen der Aufenthaltstitel bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung abgelaufen ist. Wir empfehlen dringend, dieses Dokument zu speichern und, wenn möglich, auszudrucken, um es zum Beispiel anderen Behörden oder Ihrem Arbeitgeber vorzulegen.
Nachdem Sie den Antrag auf „Verlängerung des Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen“ online gestellt haben, wird die zuständige Flüchtlingsbehörde Ihren Antrag prüfen und sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte eine Gebühr für den Aufenthaltstitel oder die Neuausstellung des Reiseausweises anfallen, erhalten Sie per E-Mail eine Zahlungsaufforderung. Bitte begleichen Sie die Gebühren innerhalb von 14 Tagen. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, wird ein Termin für ein persönliches Gespräch vereinbart.
Wichtig:
Aufgrund der großen Anzahl an Anträgen kann es etwas länger dauern, bis Sie eine Antwort auf Ihren Antrag erhalten. Wir bitten Sie, in dieser Zeit von Rückfragen abzusehen.
Wo Sie alle Informationen finden:
Alle wichtigen Informationen sowie das digitale Antragsformular finden Sie auf dem Serviceportal von Berlin.
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