Das Bundesministerium der Justiz hat Änderungen im Mietrecht vorbereitet, die den Markt für möblierte Wohnungen deutlich beeinflussen könnten. Nach Informationen aus dem ARD-Hauptstadtstudio hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ihre Pläne zur Reform konkretisiert. Der erste Entwurf soll den zuständigen Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt werden. Die Initiative richtet sich insbesondere an Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt, in denen die Mietpreise stark gestiegen sind. Ziel ist es, Praktiken einzudämmen, bei denen die Möblierung als Instrument zur Umgehung bestehender Mietpreisregelungen genutzt wird.
Pflicht zur Offenlegung des Möblierungszuschlags
Künftig sollen Vermieter in Gebieten mit Wohnungsknappheit verpflichtet werden, den Zuschlag für die Möblierung unaufgefordert offenzulegen. Diese Information muss bereits vor Abschluss des Mietvertrags transparent gemacht werden. Unterbleibt die Offenlegung, sollen Mieter lediglich die Miete zahlen müssen, die ohne Möblierung zulässig wäre. Damit würde die Berechnung der Gesamtmiete nachvollziehbarer und überprüfbarer. Der Entwurf setzt damit stärker auf Transparenz und Verbraucherschutz.
Boom möblierter Wohnungen in Großstädten
In den vergangenen Jahren hat die vergleichsweise lockere Regulierung zu einem starken Anstieg möblierter Mietangebote geführt. Eine Analyse von ImmobilienScout24 aus dem Jahr 2023 zeigte, dass in Frankfurt am Main rund 41 Prozent der inserierten Wohnungen möbliert waren. In Berlin lag der Anteil bei 35 Prozent, in München bei etwa 30 Prozent. Fachleute sehen darin eine Reaktion auf die Möglichkeit, höhere Mieten durch Möblierungszuschläge zu verlangen. Möbliertes Wohnen entwickelte sich damit in vielen Fällen zu einem wirtschaftlich attraktiven Modell für Eigentümer.
Begrenzung des Zuschlags auf fünf Prozent
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die klare Begrenzung des Möblierungszuschlags. Dieser soll künftig als „angemessen“ definiert werden und sich an den Anschaffungskosten sowie dem Abnutzungsgrad der Möbel orientieren. Für vollständig möblierte Wohnungen schlägt das Justizministerium eine pauschale Obergrenze von fünf Prozent der Nettokaltmiete vor. Eine darüber hinausgehende Erhöhung allein aufgrund der Möblierung wäre damit nicht mehr zulässig. Die Maßnahme zielt auf eine Vereinheitlichung und Begrenzung zusätzlicher Kosten ab.
Neue Vorgaben für befristete und indexierte Mietverträge
Auch befristete Mietverträge sollen neu geregelt werden. Eine Ausnahme von der Mietpreisbremse soll nur noch gelten, wenn die Vertragslaufzeit maximal sechs Monate beträgt. Zudem muss für einen Zeitmietvertrag ein sachlicher Grund vorliegen, etwa eine beruflich bedingte vorübergehende Nutzung. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, die Erhöhung bei indexierten Mietverträgen in Phasen hoher Inflation auf maximal 3,5 Prozent pro Jahr zu begrenzen. Im Falle von Mietrückständen soll eine fristlose Kündigung vermieden werden, sofern die offenen Beträge vollständig beglichen werden.
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