Die Erbschaftsteuer in Deutschland ist so gestaltet, dass kleinere Nachlässe teils spürbar besteuert werden, während sehr große Vermögensübertragungen unter bestimmten Bedingungen kaum betroffen sein können. Genau darin sieht die SPD eine „Gerechtigkeitslücke“ und fordert eine Reform, die Ausnahmen begrenzt und die Einnahmen erhöhen soll. Die Vorschläge der Sozialdemokraten stoßen bereits auf Widerstand von CDU/CSU und Wirtschaftsverbänden, die vor Belastungen für familiengeführte Unternehmen warnen. Die Debatte dreht sich nicht nur um Steuersätze, sondern vor allem um Freibeträge, Bewertungsregeln und Sonderregelungen für Betriebsvermögen. Im Folgenden ein Überblick über die aktuelle Rechtslage und die zentralen Reformideen, die politisch diskutiert werden.
- Wie viel bringt die Erbschaftsteuer dem Staat?
- Wer muss zahlen und was wird besteuert?
- Welche Freibeträge sorgen dafür, dass viele nichts zahlen?
- Wie viel Geld geht dem Staat durch die aktuellen Regeln verloren?
- Warum gilt eine Reform als überfällig?
- Was genau schlägt die SPD vor?
- Wie reagieren Parteien, Verbände und die Wirtschaft?
Wie viel bringt die Erbschaftsteuer dem Staat?
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nahmen die Finanzbehörden im vergangenen Jahr rund 13,3 Milliarden Euro aus Erbschaft- und Schenkungsteuer ein. Das war ein Plus von etwa 12,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr und damit ein Rekordwert in der jüngeren Entwicklung. Trotzdem wirkt die Summe im Vergleich zu anderen Einnahmequellen relativ klein, weil beispielsweise die Tabaksteuer mit 15,6 Milliarden Euro darüber lag. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer fließen nicht an den Bund, sondern an die Bundesländer, was die politische Diskussion zusätzlich beeinflusst. Parallel dazu wird immer wieder darüber gestritten, wie viel Geld dem Staat durch Sonderregeln und Ausnahmen entgeht.
Wer muss zahlen und was wird besteuert?
Grundsätzlich ist jede Person steuerpflichtig, die nach dem Tod eines anderen Menschen Vermögen erhält. Dazu gehören nicht nur Bargeld, sondern auch Immobilien, Unternehmensanteile, Wertpapiere, Aktien, Schmuck und weitere Vermögenswerte. Bevor die Steuer berechnet wird, werden in der Regel Verbindlichkeiten des Verstorbenen berücksichtigt, weil Schulden die steuerliche Bemessungsgrundlage verringern können. Die Höhe der Steuer hängt vor allem vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Erbes ab. Die Steuersätze bewegen sich dabei grob zwischen 7 und 50 Prozent, wobei höhere Beträge und entferntere Verwandtschaftsgrade tendenziell stärker belastet werden.
Welche Freibeträge sorgen dafür, dass viele nichts zahlen?
Viele Erbschaften bleiben steuerfrei, weil es relativ hohe Freibeträge gibt, die in der Praxis sehr häufig greifen. Ehepartner können Vermögen bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder bis zu 400.000 Euro, und genau solche Konstellationen sind statistisch besonders verbreitet. Zusätzlich ist eine legale Steuerplanung über Schenkungen zu Lebzeiten möglich, weil dieselben Freibeträge auch dort gelten. Der entscheidende Punkt ist, dass diese Freibeträge bei Schenkungen in der Regel alle zehn Jahre erneut genutzt werden können, was langfristig große steuerfreie Übertragungen ermöglicht. Außerdem kann selbstgenutztes Wohneigentum in bestimmten Fällen steuerfrei übertragen werden, etwa wenn bestimmte Wohn- und Nutzungsbedingungen erfüllt sind und häufig genannte Grenzen wie rund 200 Quadratmeter Wohnfläche eingehalten werden.
Wie viel Geld geht dem Staat durch die aktuellen Regeln verloren?
Kritiker der bestehenden Regelungen verweisen darauf, dass große Vermögensübertragungen wegen spezieller Vorschriften teilweise sehr niedrig besteuert werden. In diesem Zusammenhang wird berichtet, dass in den vergangenen zehn Jahren Vermögen im Wert von 100 Millionen Euro und mehr hunderte Male den Besitzer wechselte und in mehr als der Hälfte solcher Fälle keine Steuer anfiel. Diese Angaben wurden unter anderem mit Verweis auf eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Dietmar Bartsch (Die Linke) genannt. In Subventionsberichten der Bundesregierung werden die Vergünstigungen bei der Vererbung von Betriebsvermögen zudem als besonders große Steuererleichterungen ausgewiesen. In der Praxis spielen dabei Bewertungsansätze, Rücklagen, Schulden sowie Umstrukturierungen von Unternehmen eine Rolle, um die Voraussetzungen für Begünstigungen zu erfüllen.
Warum gilt eine Reform als überfällig?
Die Erbschaftsteuer ist in Deutschland seit Jahren ein Streitpunkt, weil sie viele Ausnahmen enthält und damit sehr unterschiedliche Belastungen erzeugen kann. Besonders umstritten sind Begünstigungen für Betriebsvermögen, weil sie zwar Arbeitsplätze schützen sollen, aber zugleich die Steuerlast sehr großer Vermögen deutlich senken können. Als problematisch werden auch Regelungen beschrieben, mit denen Vermögen oberhalb bestimmter Schwellen – etwa im Bereich von 26 Millionen Euro – durch Gestaltungsspielräume niedriger bewertet werden kann. Hinzu kommt eine rechtliche Dimension, weil einzelne Regeln auch vor dem Bundesverfassungsgericht diskutiert werden und eine Entscheidung erwartet wird, die die Leitplanken für künftige Änderungen setzen könnte. Vor diesem Hintergrund drängt die SPD auf Anpassungen, während Gegner vor übereilten Eingriffen warnen. Dadurch bleibt die Reformdebatte politisch und rechtlich angespannt.
Was genau schlägt die SPD vor?
Die SPD bringt die Idee eines lebenslangen Freibetrags von insgesamt einer Million Euro ins Spiel, der steuerfrei vererbt werden könnte. Davon sollen 900.000 Euro für Erbschaften innerhalb der Familie gelten, während 100.000 Euro für nicht verwandte oder weiter entfernte Personen vorgesehen sind. Selbstgenutztes Wohneigentum soll weiterhin steuerfrei bleiben, um den Erwerb des Familienheims nicht zu erschweren. Zudem will die SPD das aktuelle Zehn-Jahres-Prinzip bei Schenkungen, das wiederholtes Ausschöpfen von Freibeträgen ermöglicht, so nicht beibehalten. Für Unternehmensvermögen schlägt die Partei einen zusätzlichen Freibetrag von fünf Millionen Euro vor, wobei darüber hinausgehende Werte progressiv besteuert werden sollen. Unternehmen, die Beschäftigung sichern, könnten laut Konzept eine Steuerstundung von bis zu 20 Jahren erhalten, wobei die konkreten Steuersätze noch nicht genannt sind.
Wie reagieren Parteien, Verbände und die Wirtschaft?
CDU und CSU warnen vor zusätzlichen Belastungen für familiengeführte kleine und mittlere Unternehmen, gerade in einer Phase, in der Investitionen und Liquidität als zentral gelten. CSU-Chef Markus Söder hat entsprechende Reformideen öffentlich als für seine Partei nicht akzeptabel bezeichnet, was die Fronten weiter verhärtet. Zustimmung kommt dagegen unter anderem von der Linkspartei sowie vom Sozialverband VdK, die eine stärkere Beteiligung sehr großer Erbschaften an der Finanzierung des Gemeinwesens befürworten. Wirtschaftsverbände wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sowie Verbände von Familienunternehmen kritisieren die Pläne scharf. Sie argumentieren, dass schon Immobilien, Maschinen oder Betriebsgebäude schnell Werte erreichen, die einen Freibetrag von fünf Millionen Euro überschreiten, und dadurch die Liquidität gefährdet werden könne. Aus ihrer Sicht sollte zudem erst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden, bevor weitreichende Änderungen beschlossen werden.
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