Anmeldung des Wohnsitzes in München: Was Sie wissen müssen
Wenn Sie dauerhaft nach München ziehen (Aufenthalt von mehr als drei Monaten), müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach der Ankunft unter Ihrer neuen Adresse anmelden. Zuständig sind die städtischen Bürgerbüros (Bürgerbüro) im Kreisverwaltungsreferat…