Am 20. September 2026 finden in Berlin die regulären Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen, kurz BVV, statt. Die Berlinerinnen und Berliner bestimmen damit die Zusammensetzung dieser Gremien für die kommenden fünf Jahre. Eine der wichtigsten Neuerungen ist, dass erstmals auch Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren an der Wahl teilnehmen dürfen. Nach der Wiederholungswahl im Jahr 2023 kehrt Berlin damit wieder in den normalen Wahlrhythmus zurück. Für die Hauptstadt handelt es sich also um eine planmäßige Wahl im regulären Turnus.
- Worüber die Wählerinnen und Wähler abstimmen
- Warum es nach 2023 erneut Wahlen gibt
- Wer in Berlin wählen darf
- Wie die Stimmabgabe funktioniert
- Wahlkreise und Briefwahl in Berlin
- Wie viele Sitze das Abgeordnetenhaus hat
- Welche Parteien antreten können
- Welche Spitzenkandidaten bisher bekannt sind
- Wie die aktuellen Umfragen aussehen
- Was nach dem Wahltag passiert
Worüber die Wählerinnen und Wähler abstimmen
Am Wahltag wird über die neue Zusammensetzung des Berliner Abgeordnetenhauses entschieden, das als Landesparlament der Hauptstadt fungiert. Gleichzeitig stimmen die Bürgerinnen und Bürger auch über die Zusammensetzung der Bezirksverordnetenversammlungen ab. Ob zusätzlich Volksentscheide oder weitere Abstimmungen stattfinden, wird erst im weiteren Verlauf des Jahres endgültig festgelegt. Derzeit laufen in Berlin noch Unterschriftensammlungen für zwei Bürgerinitiativen. Eine davon fordert deutliche Einschränkungen für den Autoverkehr innerhalb des S-Bahn-Rings, die andere setzt sich für strengere Regeln bei Außenwerbung im öffentlichen Raum ein.
Warum es nach 2023 erneut Wahlen gibt
Die Wahl im Jahr 2026 ist Teil des festen Berliner Wahlzyklus, nach dem das Landesparlament alle fünf Jahre neu gewählt wird. Die reguläre Wahl fand ursprünglich 2021 statt, musste jedoch wegen schwerwiegender organisatorischer Probleme 2023 vollständig wiederholt werden. Diese Wiederholungswahl hat die Legislaturperiode jedoch nicht neu gestartet. Deshalb wird das Abgeordnetenhaus 2026 erneut gewählt, wie es von Anfang an vorgesehen war. Es handelt sich also nicht um eine außerplanmäßige Abstimmung, sondern um die nächste reguläre Wahl.
Wer in Berlin wählen darf
Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen sind grundsätzlich alle deutschen Staatsbürger wahlberechtigt, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren festen Wohnsitz in Berlin haben. Für die Wahl zum Abgeordnetenhaus ist die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre eine wichtige Neuerung, da bisher erst ab 18 Jahren gewählt werden durfte. Bei den BVV-Wahlen gilt diese Altersgrenze bereits seit einiger Zeit. Darüber hinaus dürfen auch Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten an den BVV-Wahlen teilnehmen, sofern sie mindestens 16 Jahre alt sind und in Berlin wohnen. Alle Wahlberechtigten erhalten vor der Wahl automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post.
Wie die Stimmabgabe funktioniert
Auch wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann trotzdem an der Wahl teilnehmen. Mit einem gültigen Ausweisdokument lässt sich das zuständige Wahllokal über die offizielle Online-Suche des Landes Berlin oder über die jeweilige Bezirkswahlstelle ermitteln. Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Kandidat oder eine Kandidatin im Wahlkreis gewählt. Die Zweitstimme geht an eine Partei und ist entscheidend für die Verteilung der Sitze im Parlament.
Wahlkreise und Briefwahl in Berlin
Berlin ist in 78 Wahlkreise eingeteilt, in denen Direktkandidaten gewählt werden. Neben der Stimmabgabe im Wahllokal besteht auch die Möglichkeit zur Briefwahl. Die erforderlichen Unterlagen müssen dafür rechtzeitig beantragt werden, entweder online, schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Wahlstelle. Das Land Berlin informiert vor der Wahl rechtzeitig über Fristen und genaue Abläufe. Damit sollen auch diejenigen problemlos abstimmen können, die am Wahltag nicht persönlich ins Wahllokal kommen können.
Wie viele Sitze das Abgeordnetenhaus hat
Das Berliner Abgeordnetenhaus besteht regulär aus mindestens 130 Abgeordneten. Davon werden 78 Mandate direkt in den Wahlkreisen vergeben, während die übrigen Sitze über die Landeslisten der Parteien verteilt werden. Die tatsächliche Zahl der Abgeordneten kann jedoch durch Überhang- und Ausgleichsmandate steigen. Deshalb umfasst das Parlament in der laufenden Legislaturperiode insgesamt 159 Mitglieder. Dieses System soll sicherstellen, dass das Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament möglichst genau dem Wahlergebnis entspricht.
Welche Parteien antreten können
Welche Parteien 2026 endgültig auf dem Stimmzettel stehen, entscheidet sich erst nach Ablauf aller Fristen und Zulassungsverfahren. Es gilt jedoch als sehr wahrscheinlich, dass die bereits im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien erneut antreten. Dazu zählen CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die AfD. Darüber hinaus können auch weitere Parteien zugelassen werden, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Teilnahme an der Wahl muss der Landeswahlleitung bis spätestens 20. Mai 2026 gemeldet werden, über die endgültige Zulassung der Listen wird am 24. Juli 2026 entschieden.
Welche Spitzenkandidaten bisher bekannt sind
Mehrere Parteien gehen bereits mit bekannten Gesichtern oder laufenden Entscheidungsprozessen in den Wahlkampf. Bei der CDU wird erwartet, dass der amtierende Regierende Bürgermeister Kai Wegner erneut als Spitzenkandidat antritt. In der SPD ist die Frage nach der führenden Person für den Wahlkampf noch offen. Die Grünen wollen erneut auf eine Doppelspitze setzen, während Die Linke mit Elif Eralp in die Wahl geht. Bei der AfD soll erneut Kristin Brinker als Spitzenkandidatin antreten.
Wie die aktuellen Umfragen aussehen
Nach einer BerlinTrend-Umfrage aus dem Januar 2026 bleibt das Rennen um die Kräfteverhältnisse in der Hauptstadt offen. In der Erhebung lag die CDU mit 22 Prozent vorn. Dahinter folgten Die Linke mit 18 Prozent, die AfD mit 17 Prozent, die Grünen mit 16 Prozent und die SPD mit 14 Prozent. Bei einem solchen Ergebnis hätte die aktuelle Regierungskoalition keine eigene Mehrheit mehr. Gleichzeitig gilt, dass Umfragen nur eine Momentaufnahme darstellen und sich die politische Stimmung bis zum Wahltag noch deutlich verändern kann.
Was nach dem Wahltag passiert
Unmittelbar nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr werden am Wahlabend erste Prognosen auf Basis von Wählerbefragungen veröffentlicht. Im Verlauf des Abends folgen weitere Hochrechnungen, die das tatsächliche Ergebnis immer genauer abbilden. Die vorläufigen amtlichen Endergebnisse werden in der Regel noch in der Wahlnacht oder am darauffolgenden Tag bekannt gegeben. Das endgültige amtliche Ergebnis wird einige Wochen später durch die Landeswahlleitung festgestellt. Anschließend beginnen die Parteien mit möglichen Koalitionsverhandlungen, an deren Ende die Wahl des Regierenden Bürgermeisters und die Bildung eines neuen Senats stehen.

