In Deutschland ist eine juristische Auseinandersetzung um eine groß angelegte Werbeaktion des Discounters Lidl entbrannt. Im Mai 2025 hatte das Unternehmen mit der „größten Preissenkung aller Zeiten“ geworben und angekündigt, 500 Produkte dauerhaft im Preis zu senken. Verbraucherschützer bezweifeln jedoch die Transparenz und Richtigkeit dieser Aussagen. Der Rechtsstreit wird vor dem Landgericht Heilbronn (Az. 21 O 77/25 KfH) verhandelt. Kläger ist die Verbraucherzentrale Hamburg, die die Kampagne für irreführend hält.
Kern der Vorwürfe
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Lidl die tatsächliche Anzahl und Auswahl der reduzierten Produkte ausreichend offengelegt hat. Nach Angaben der Verbraucherschützer konnten Kunden nicht nachvollziehen, welche konkreten Artikel betroffen waren. Eine überprüfbare Liste wurde nicht veröffentlicht. Dadurch sei es nahezu unmöglich gewesen, die beworbene Zahl von 500 Produkten zu verifizieren. Aus Sicht der Kläger wurde damit ein falscher Eindruck über das Ausmaß der Preisvorteile erweckt.
Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärte, die Werbung verspreche mehr, als sie tatsächlich halte. Selbst Fachleute hätten Schwierigkeiten gehabt, die betroffenen Produkte eindeutig zu identifizieren. Für durchschnittliche Verbraucher sei dies erst recht nicht nachvollziehbar gewesen.
Mögliche Verstöße gegen Wettbewerbsrecht
Die Klage stützt sich unter anderem auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dieses untersagt irreführende Angaben über Art und Umfang von Preisvorteilen. Zudem steht die Frage im Raum, ob Informationspflichten verletzt wurden. Das Gericht muss nun prüfen, ob die Werbeaussagen die Grenze zulässiger Marketingpraxis überschritten haben. Besonders kritisch wird bewertet, dass wesentliche Details lediglich in Fußnoten zu finden waren.
Der Düsseldorfer Ökonom Justus Haucap äußerte Zweifel an den Erfolgsaussichten von Lidl. Wenn Preissenkungen nur regional galten oder nicht klar definiert waren, könne dies als irreführend gewertet werden.
Zweifel an der tatsächlichen Anzahl der reduzierten Artikel
Lidl verweist auf das laufende Verfahren und verzichtet auf weitergehende Stellungnahmen. Bereits zuvor hatte das Unternehmen erklärt, aus Wettbewerbsgründen keinen vollständigen Produktkatalog veröffentlichen zu wollen. Die Zahl 500 habe sich auf einzelne Artikel bezogen, deren Preise bundesweit oder regional angepasst worden seien. Kritiker bemängeln jedoch, dass die tatsächliche Zahl offenbar niedriger lag.
Analysen der Preisvergleichs-App Smhaggle ergaben im Juni 2025 lediglich rund 270 reduzierte Produkte. Der Handelsexperte Stefan Rüschen sprach von etwa 300 Artikeln. Unklar blieb zudem, ob unterschiedliche Varianten eines Produkts jeweils separat gezählt wurden.
Weitere Fälle im Einzelhandel
Untersuchungen zeigten zudem, dass ein Teil der Preissenkungen nicht dauerhaft war. Mehr als ein Viertel der im Mai 2025 reduzierten Produkte verteuerte sich später wieder. Auch andere Discounter gerieten zuletzt wegen ihrer Rabattwerbung in die Kritik. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass Händler bei Preisnachlässen stets den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage angeben müssen. Die bloße Bezugnahme auf eine unverbindliche Preisempfehlung reicht demnach nicht aus.
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