Die Volkswagen AG setzt den sozial verantwortlichen Stellenabbau fort und eröffnet die Möglichkeit einer Teilrente für Mitarbeiter, die 1969 geboren wurden. Anträge auf Teilnahme an dem Programm können ab dem 26. Januar 2026 eingereicht werden.
Teilrente: Schneller Stellenabbau
Laut Informationen ist die Teilrente ein zentrales Instrument für Volkswagen, um den Stellenabbau effizient umzusetzen. Das Unternehmen strebt an, die Zahl der Arbeitsplätze bis 2030 um 35.000 zu reduzieren und hat bereits über 25.000 Mitarbeiter entlassen. Daher wird die Teilrente ein wichtiger Bestandteil dieses Prozesses sein.
Bedingungen für die Teilrente: Hohe Unterstützung für die Mitarbeiter
Für die Mitarbeiter, die 1969 geboren wurden, wird die Teilrente zu vorteilhaften Bedingungen im Rahmen des Tarifvertrags verfügbar sein. Diese Bedingungen übertreffen die gesetzlichen Anforderungen erheblich, da das Unternehmen bis zu 95 % des vorherigen Nettogehalts zuschlägt. Zudem werden die Beiträge zur Rentenversicherung auf 100 % erhöht.
Rentenansprüche und Arbeitsbedingungen
Mitarbeiter, die in Teilrente gehen, haben die Möglichkeit, weiterhin unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten, insbesondere unter Beibehaltung einer bestimmten Anzahl an Arbeitsstunden. Ein wesentlicher Bestandteil des Programms ist die Möglichkeit, die aktive Rentenphase zu reduzieren und schrittweise in die passive Phase überzugehen.
Stellenabbau in den Volkswagen-Werken
Die Teilrente ist zum wichtigsten Instrument geworden, um die Anzahl der Mitarbeiter in den Volkswagen-Werken zu verringern, was hilft, die gesetzten Ziele zu erreichen. Bereits mehr als 25.000 Entlassungen wurden abgeschlossen, und als Nächstes werden die Mitarbeiter. Die 1970 geboren wurden, in den Ruhestand geschickt. Danach werden die Bedingungen für Mitarbeiter, die nach 1971 geboren wurden, überprüft.

