In Thüringen sind erneut Fälle der Vogelgrippe registriert worden. Nach Angaben der örtlichen Behörden wurden die neuen Infektionen zu Beginn des Jahres im östlichen Teil des Landkreises Unstrut-Hainich festgestellt. Die Krankheit verläuft für Hausgeflügel in der Regel tödlich und stellt eine ernsthafte Gefahr für Geflügelbestände dar. Es handelt sich um ein Wiederauftreten der Seuche nach mehreren Wochen ohne bestätigte Fälle. Die Lage wird derzeit von den Veterinärbehörden genau beobachtet.
Nach einer kurzen Pause ist das Virus wieder in Geflügelbetrieben in Thüringen aufgetreten. Die Kreisverwaltung Mühlhausen verzichtet bislang auf die Anordnung einer verpflichtenden Stallpflicht oder eines umfassenden Lockdowns für Betriebe. Stattdessen setzen die Behörden auf Vorsorge und Eigenverantwortung der Tierhalter. Ziel ist es, eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe möglichst frühzeitig zu verhindern. Für die allgemeine Bevölkerung besteht nach Einschätzung der Behörden aktuell kein erhöhtes Risiko.
Die Kreisverwaltung richtet einen eindringlichen Appell an Geflügelhalter. Empfohlen wird unter anderem, Schuhe konsequent zu desinfizieren und Schutzkleidung zu tragen, um eine Einschleppung des Virus zu vermeiden. Bei ungewöhnlich vielen verendeten Tieren muss umgehend das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert werden. Auch tote Wildvögel wie Schwäne, Kraniche oder Kormorane sollen gemeldet werden. Eine Übertragung auf den Menschen ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich und setzt engen Kontakt mit infizierten Tieren voraus.
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