Anmeldung des Wohnsitzes in München: Was Sie wissen müssen

Anmeldung des Wohnsitzes in München: Was Sie wissen müssen

Anmeldung in München: Fristen, Zuständigkeit, Unterlagen, Adressänderung, Abmeldung ins Ausland und Einschränkung der Datenweitergabe.

Wenn Sie dauerhaft nach München ziehen (Aufenthalt von mehr als drei Monaten), müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach der Ankunft unter Ihrer neuen Adresse anmelden. Zuständig sind die städtischen Bürgerbüros (Bürgerbüro) im Kreisverwaltungsreferat (KVR). In München gibt es sechs Standorte; wählen Sie den für Sie günstigsten. Die Adressliste finden Sie im Bereich „Downloads“.

Wie Sie den Antrag stellen

Sie können die Anmeldung persönlich vornehmen oder eine bevollmächtigte Person damit beauftragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Schriftliche Bestätigung des Vermieters bzw. der Eigentümerin/des Eigentümers – die Wohnungsgeberbestätigung (Formular im Bereich „Downloads“), ausgefüllt und unterschrieben
  • Bei Antragstellung durch eine Vertretung: Ihre Vollmacht, Ausweis der vertretenden Person, Ihr Ausweisdokument, das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular sowie die unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung

Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine schriftliche Meldebestätigung. Diese wird häufig von Banken, Versicherungen und anderen Stellen verlangt.

Adressänderung innerhalb Münchens

Jeder weitere Umzug innerhalb der Stadt ist ebenfalls meldepflichtig. Die Anmeldung erfolgt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person.

Abmeldung

  • Bei einem Umzug in eine andere deutsche Stadt ist eine gesonderte Abmeldung in München nicht nötig: Mit der Neuanmeldung am neuen Wohnsitz erfolgt die Abmeldung in München automatisch.
  • Ziehen Sie ins Ausland, ist eine Abmeldung in München erforderlich. Nutzen Sie hierfür das Abmeldeformular im Bereich „Downloads“.

Haupt- und Nebenwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland angemeldet haben, müssen Sie festlegen, welche Ihre Hauptwohnung und welche Ihre Nebenwohnung ist. Verwenden Sie dafür das Formular „Mehrere Wohnsitze“ (siehe „Downloads“) und geben Sie an, ob die Münchner Adresse Haupt- oder Nebenwohnung ist.

Einschränkung der Datenweitergabe

Die in der Meldung angegebenen Daten können an andere öffentliche Stellen, Telefonverzeichnisse oder politische Parteien übermittelt werden. Wenn Sie diese Weitergabe einschränken möchten, füllen Sie das Formular „Einschränkung der Datenweitergabe“ aus (siehe „Downloads“).

Downloads

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