In Deutschland gilt die allgemeine Schulpflicht, wobei das Geburtsdatum des Kindes entscheidend ist. Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 30. September 2020 geboren wurden, erreichen im Schuljahr 2026/2027 das schulpflichtige Alter. Eltern sind in diesem Fall verpflichtet, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. In der Regel erhalten Erziehungsberechtigte dazu ein offizielles Schreiben von der zuständigen Schulbehörde. Darin werden Fristen, Ablauf der Anmeldung und grundlegende Anforderungen erläutert. Wird die Anmeldung versäumt, kann dies zu zusätzlichen verwaltungsrechtlichen Schritten führen.
Erforderliche Unterlagen für die Anmeldung in der ersten Klasse
Für die Einschreibung eines Kindes an einer Grundschule ist ein festgelegter Dokumentensatz vorzulegen. Diese Unterlagen dienen der Identifikation des Kindes sowie der gesetzlichen Vertreter und bestätigen die Erfüllung medizinischer Vorgaben. Die Dokumente werden in der Regel persönlich bei der Schule eingereicht oder nach vorheriger Terminvereinbarung vorgelegt. Eltern sollten darauf achten, dass alle Angaben vollständig und aktuell sind. Fehlende Unterlagen können den Einschulungsprozess verzögern.
Vor der Anmeldung sollten folgende Dokumente vorbereitet werden:
- Geburtsurkunde des Kindes oder Auszug aus dem Familienbuch
- Personalausweis oder Reisepass eines Elternteils bzw. Sorgeberechtigten
- Offizielle Elternbenachrichtigung mit vollständig ausgefülltem Anmeldeformular
- Nachweis über die Masernimpfung oder alternativ ein Immunitätsnachweis bzw. ärztliches Attest über Kontraindikationen
- Taufbescheinigung bei Anmeldung an einer konfessionellen Schule
Das Anmeldeformular ist nur dann gültig, wenn es von allen gesetzlichen Sorgeberechtigten unterschrieben wurde. Diese Vorgabe wird von den Schulen strikt geprüft.
Medizinische Anforderungen und schulärztliche Untersuchung
Vor der Einschulung müssen bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen erfüllt sein. Eine der wichtigsten Anforderungen ist der Nachweis über die Masernschutzimpfung, der verpflichtend vorzulegen ist. Alternativ können ein ärztlicher Immunitätsnachweis oder eine Bescheinigung über medizinische Ausnahmen anerkannt werden. Zusätzlich findet vor Beginn des Schuljahres eine schulärztliche Untersuchung statt. Der Termin wird den Eltern rechtzeitig mitgeteilt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden an die Schule übermittelt und dienen der Einschätzung der Schulreife des Kindes.
Wo und wie kann ein Kind zur Schule angemeldet werden
Eltern haben grundsätzlich das Recht, die Grundschule für ihr Kind frei zu wählen. Bei ausreichender Kapazität besteht ein Anspruch auf einen Platz an der nächstgelegenen öffentlichen Grundschule des Wohnbezirks. Alternativ können kommunale konfessionelle Schulen (katholisch oder evangelisch) gewählt werden. Die Anmeldung ist nur an einer Grundschule möglich, im Anmeldeformular muss jedoch stets eine zweite Wunschschule angegeben werden. Diese Regelung greift, falls an der bevorzugten Schule nicht genügend Plätze vorhanden sind. So wird eine zügige Verteilung der Schulplätze gewährleistet.
Anmeldefristen und Vorgehen bei verspäteter Anmeldung
Die offizielle Anmeldefrist für das Schuljahr 2026/2027 endete am 15. November 2025. Wurde ein Kind nicht fristgerecht angemeldet, sollten sich die Eltern umgehend mit der gewünschten Grundschule in Verbindung setzen. In vielen Fällen kann ein individueller Termin vereinbart und die Anmeldung nachträglich vorgenommen werden. Detaillierte Informationen stellen die Schulen meist auf ihren eigenen Internetseiten bereit. Zusätzlich stehen telefonische und schriftliche Beratungsangebote für Eltern zur Verfügung.
Weitere wichtige Hinweise für Eltern
In vielen deutschen Städten gibt es Übersichten und interaktive Karten aller Grundschulen, die die Auswahl erleichtern. Ergänzend stehen PDF-Dokumente mit Schulverzeichnissen zur Verfügung, in denen Schularten und Standorte aufgeführt sind. Darüber hinaus bieten Informationsvideos eine verständliche Schritt-für-Schritt-Erklärung zur Vorbereitung auf die Einschulung. Eltern wird empfohlen, diese Angebote frühzeitig zu nutzen, um formale Fehler zu vermeiden. Bei offenen Fragen können zuständige Schulbehörden über Hotlines oder per E-Mail kontaktiert werden.
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